Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Befoͤrdert werden: 
die Hauptleute zweiter Classe v. Bischoff des fuͤnften, und 
v. Camerer des achten Regiments, 
zu Hauptleuten erster Classe, beide in ihren Regimentern; 
die Ober-Lieutenants v. Mayersbach des vierten, 
Wiemer des fünften, und 
Bregenzer des sechsten Regiments, 
zu Hauptleuten zweiter Elasse, sämtlich in ihren Regimentern; 
die Unter-Lieutenants Jeller und Dimler des fünften, und 
Kempf des vierten Regiments, 
zu Ober-Licutenants in ihren Regimentern. 
Eingetheilt werden: % be 
die aggregirten Unter-Lieutenants v. Hüber der Garnisons-Compagnien 
dem sechsten Regiment, 
Lehr des fünften Regiments, bei diesem Regiment, 
Ringler des achten Regiments, bei dem vierten Regimenr; 
zu aggregirten Unter-Lieutenants rücken vor: 
Feldwebel Steimlse des sechsten Reglmente, bei diesem Regiment, , 
Bataillons-Adjutant Baßmann des ersten Regiments, bei dem zweiü 
Regiment, 
Bataillons-Adjutant v. Grimmenstein des zweiten Regiments, bei den 
siebenten Regiment. 
Zum Schuͤtzen-Offizier im fuͤnften Regiment ist ernannt, der Ober-Lleutenan“ 
desselben Regiments, Seit. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom. 17. 2. M 
ist die katholische Pfarrstelle Enkenhofen, Dekanats Wangen, dem Pfarr-Verwes- 
Franz in Altheim, Dekanats Riedlingen, und 
die erledigte katholische Pfarrstelle zu Untergriesheim, Dekanats Neckarsun 
dem Pfarr-Verweser Baumann zu Groß-Eislingen, Dekanats Eibach, gnaͤdis 
uͤbertragen worden. 
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