Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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geräumigen Corridore des Gebäudes eine erwünschte Aushülfe. Für körperliche 
Beschäftigung und Uebung sind die verschiedenen Arbeiten im Garten und Haus, 
wozu noch Einrichtungen fuͤr einzelne Handwerks- und andere mechanische Arbeiten 
kommen, bestimmt, und fuͤr Erholung, Ergoͤtzung und geistige Veschaͤftigung eigene 
mit mancherlei Spielen ausgestattete Unterhaltungs- und Gesellschafts-Zimmer, ein 
Z2immer mit Billard, Lesezimmer mit einer Buͤchersammlung und mit einigen Jour- 
nalen (welche beide lehtere einen stehenden Posten im Etat der Anstalt bilden) 9% 
geben. Eine mit den nöthigen Apparaten ausgestattete Badanstalt in einem gesunden 
Raume, und ein Zimmer mit einem Schwefeldampfbad-Kasten sind eingerichter- 
Gleichen Schritt mit der baulichen Veränderung hat eine den Gesichtspunkten 
der letzteren entsprechende Ergaͤnzung und Verbesserung der Mobiliar-Ausstattung 
gehalten. 
Die Leitung der Anstalt in allen Zweigen ihrer Thätigbeit, namentlich in Allem 
was zur psychischen Behandlung und zur leiblichen Verpflegung der Kranken im 
ganzen Umfange, zu dem hierauf bezuͤglichen Dienst in der Anstalt, und zur Polize 
derselben gehdrt, ist dem für diese Anstalt ausschließlich angestellten Arzte, als den 
verantwortlichen, sie zugleich gegenuͤber dem Publikum und den Angehoͤrigen 
Pfleglinge vertretenden Direktor derselben, uͤbertragen. Ihm sind zur unmittel en 
Ueberwachung des Dienstes bei den Kranken, ihrer Verpflegung, ihrer Veschifr“ 
gungen und Erholungen, in der männlichen Abtheilung ein Oberwärter, der sugleit 
Haus-Wundarzt ist, in der weiblichen eine Oberwärterin, sodann diesen je auf sir ". 
Pdeglinge ein Wärter, beziehungsweise eine Wärterin untergeordnet. Für die Vesor“ 
gung des Cassen= und Rechnungswesens und die spezielle Leitung des Haushali 
der Anstalt, ist ein weiterer Beamter, der Oekonomie-Verwalter, und für die dkon- 
mischen Arbeiten das erforderliche niedere Dienst-Personal aufgestellt. Der Thaͤtig- 
keit der Geistlichen beider Confessionen fuͤr die Anstalt ist oben Erwaͤhnung ger han 
worden. 
Mit dieser Einrichtung und diesen Mitteln ist die Anstalt in Zwiefalten 
Verpflegung und Versorgung der für relativ= unheilbar erklärten Irren, we e inr 
aus Heil-Anstalten oder Privathäusern übergeben werden, bestimmt. Sie at 
Aufgabe, diese Kranken nicht nur vor Schaden, welchen sie andern Menschen un
	        
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