Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

521 
und Maͤngel bestehen, und, wo sie dergleichen treffen, denselben in geeigneter Weise 
ahegen zu wirken. Die Dekanatämter und Schul-Inspebtorate haben Wahrneh- 
ungen über dießfallsige Gebrechen, welche sie bei Kirchen= und Schuloisitationen 
wachen, den Bezirkspolizeiämtern mitzutheilen. 
Stuttgart den 30. Juli 1839. 
Schlaper. 
b 
Betanntmachung einer Veraͤnderung in der Classifikation der Gemeinde Hausen bei Massenbach, 
Oberamts Brackenheim. 
Die Gemeinde Hausen bei Massenbach, Oberamts Brackenheim, ist in Gemaͤß- 
der K. Verordnung vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Elasse 
berseht worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 9. August 1839. 
heit 
Schlayer. 
) Betanntmachung, betreffend die Dienstthaͤtigkeit des K. Landjaͤgerkorps in dem Etatsjahre 188 
Nachstehende Uebersicht der in dem Etatsjahre 1833 durch die Mannschaft des 
Landjaͤgerkorps ergriffenen und eingebrachten Personen wird andurch zur oͤffent- 
en Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. August 1839. 
Schlaper.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.