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unter dem 22. v. M. dem Hauptmann erster Elasse des Landjägercorps, v. Bi-
erstein, den Charakter und Rang eines Majors zu ertheilen, und
vermege höchster Entschließung vom 25. v. M. den Direkror des Steuer-Colle-
gium, Staatsrath o. Süskind, zum Präsidenten dieses Collegium zu befördern
önddigst geruht.
Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchstes Dekret vom
v. M. folgende Beförderungen, Versebungen rc. bei der K. Infanterie verfügt:
Befördert werden:
zu Hauptleuten erster Elasse, die Hauptleute zweiter Classe:
v. Lindner des sechsten, und
v. Glaser des vierten Regiments, in denselben Regimentern;
zu Hauptleuten zweiter Elasse, die Oberlicutenants:
Hoffmann des siebenten Regiments, in demselben Regiment,
Seeger, Adjutant der zweiten Brigade, im vierten Regiment;
zu Oberlieutenants, die Unterlieutenants:
Knoͤrzer, bisher provisorischer Offiziers-Uniformirungs-Verwalter, bei
dem siebenten Regiment,
Burkhardt, der Garnisons-Compagnien, bei denselben, und
Graf v. Reischach des dritten Regiments, bei dem vierten Regiment;
# aggregirten Unterlieutenants, die Regiments-Offizierszöglinge erster Classe:
Feldwebel v. Orth des siebenten Regiments, bei dem ersten Regiment, und
Feldwebel Griesinger des fünften Regiments, bei demselben Regiment,
so wie der Obermann Jehlin des achten Regiments, beim zweiten Regiment.
„S#nanr wird zum Adjutanten der zweiten Brigade, der Ober-Lieutenant des
en Regiments, Graf v. Scheler.
Versetzt werden:
der Ober-Lieutenant Bollstetter des vierten Regiments, zum zweiten, und
der aggregirte Unter-Lieutenant Löffler des zweiten, zum achten Regiment.
Eingetheilt werden:
n aggregirten Unter-Lieutenants v Gaisberg des siebenten Regiments, bei diesem
aiment, und Arlt der Garnisons-Compagnien, bei denselben.
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