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d) Vorladung der Regiminal-Eandidaten zur ersten höheren Oienstprüfung.
Zu der auf den 4. November d. J. und die folgenden Tage anberaumten ersten
höheren Dienstprüfung werden die Regiminal-Candidaten
1) Hermann Karl Baumann von Ober-Söllbach, Oberamts Oehringen,
2) Johann Wilhelm Ehrmann von Sikenhausen, Oberamts Tübingen,
5) Friedrich Gottfried Jäger von Reicheneck, Oberamts Urach,
4) Georg Christoph Adolf Jäger von Bezingen, Oberamts Reutlingen,
5) Friedrich Wilhelm Maier von Hebsak, Oberamts Schorndorf,
6) August Niedermüller von Ober-Marchthal,
7) Karl Pantleon von Neubronn, Oberamts Aalen,
8) Friedrich August Weihenmaier von Cannstatt »
ihrem Ansuchen gemäß zugelassen werden; dieselben werden daher, unter Hinwel
auf den §. 5 der K. Verordnung vom 10. Februar 1837 (Reg. Blatt S. 85)
durch aufgefordert, sich an dem Tage vor dem festgesehten Prüfungstermine bei
Aktuar der Pruͤfungs-Commission in Tuͤbingen persoͤnlich zu melden.
Stuttgart den 74. September 1839. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Besetung der Stelle eines Schul-InspektorS für den Bezirk Munderkingen, Oberamts eset
Das Amt eines Bezirks-Schulaufsehers für den Bezirk Munderkingen, *
amts und Dekanats Ehingen, ist dem Stadtpfarrer Halder zu Munderkingen T
tragen worden. ·
Stuttgart den 5. September 1839. Soden.
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5. Des Studienraths.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge- „
In Folge der in diesem Monate vorgenommenen Vorprüfung für die ala
mischen Studien sind von den dabei erschienenen 64 universitäts-Candidaten weg
unzureichender Kenntnisse #
von dem Studium der katholischen Theologse 3
von dem der Rechtswissenschaftt. l1l