Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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des Innern sind nachstehende Prüfungs-Candidaten zu Bekleidung der im & der 
K. Verordnung vom 10. Febrnar 1857 (Reg. Bl. vom Jahr 1837, S. 33) bezeich- 
ncten Stellen im Departement des Innern für befsähigt erklärt worden, als: 
1) Joseph Fidel Eggmann zu Wurzach; 
2) Johann Imanuel Heim, von Kirchheim unter Teckz 
5) Maximilian Friedrich Wilhelm Huber, von Rothenacker, O. A. Ehingen; 
4) Johann Friedrich Planik, von Kirchheim unter Teck, und 
5) Ernst Friedrich Volmle, von Wildberg, O. A. Nagold. 
Ulm den 13. December 1833. Freiherr v. Holzschuher. 
% ß)Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betressend die Belobung eines Schultbeißen wegen Beförderung der Wald-Cultur. 
Da Seine Königliche Majestät nach höchster Entschließung vom 10. De- 
cember gnädigst befohlen haben, den Schultheisien Kmnauer in Grôningen, Ober- 
amts Crailöheim, wegen des thätigen Eifers, womir er die Anlegung einer bedeuten- 
den Waldfläche für die dortige Gemeinde betreibt, öffentlich zu beloben; so wird 
solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. December 1838. Herdegen. 
Oienst-Erledigungen. 
1) Die Vewerber um die bei dem Eivil-Senate des K. Gerichtshofs zu Eß= 
lingen in Erledigung gekommene Rathsstelle haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Bei der Regierung des Donaukreises ist eine etatsmäßige Kanzlei-Assistenten-- 
Stelle, mir welcher ein Gehalt von jährlichen 600 fl. verbunden ist, wieder zu besetzen. 
Die Bewerber um vieselbe haben ihre Gesuche bei der gedachten Kreis-Regierung 
innerhalb drei Wochen vorschrifrmäßig einzureichen. 
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