Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

136 
Caplans verbunden sind, haben sich binnen vier Wochen in vorschriftmaͤßigen Ein- 
gaben bei dem Domkapitel in Rottenburg zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Lehrstelle an der dritten (obern) Elasse der 
lateinischen und Realschule in Biberach haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. Studienrathe zu melden. Der Lehrer hat wöchentlich 26 Stunden, vornehmlich 
in den alten Sprachen, und, für die Schüler evangelischer Confession, in der Religion 
bffentlichen Unterricht zu geben; auch hat er in dringenden Fällen die evangelischen 
Stadtgeistlichen zu unterstüßen. Sein jährliches Einkommen berechnet sich, mit In- 
begriff des Antheils am Schulgelde, in Preisen des Sportelgesehes zu 870 fl. neben 
75 fl. für Hausmiethe. 
9) Die Bewerber um die erledigte Umgelds -Commissärsstelle zu Nagold, mit 
welcher der Normalgehalt erster Classe von 600 fl. nebst den gesehlichen Emolumenten 
verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei dem K. Steuer-Collegium vorschrift- 
mäßig sich zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte Stadtdirektions= und Oberam:s-Abtnarastelle 
zu Tübingen haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierurg des Schwarz 
waldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
S 
ri“ 
Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchsier Entschließung vem 9. d. M. ist die bei der Ober-Rechnungs“ 
kammer erledigte Kanzlei-Assistentenstelle dem bei dem Eataster-Büreau angestellten 
Assistenten Bausch, ferner 
die erledigte Forstwartsstelle im Revier Enzklösterle, Forstamts Altenstaig, dem 
zu Brackenheim wohnenden Waldschütgzen Feßer im Revier Kleingartach, Forstamte 
Stromberg, wie auch 
durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 11. d. M. 
die erledigte Oberamts-Aktuarsstelle zu Hall, dem Regierungs-Referendär erster Classe, 
Herder aus Friedingen, Oberamts Riedlingen, gnädigst übertragen worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.