Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Nach der zwischen den Zeichnungslehrern Dôörr und Helwig bestehenden 
Uebereinkunft leitet Lehrer Helwig in diesem Semester die Uebungen im Zeich- 
nungs-Institute. Beide sind zur Ertheilung von Privat-Unterricht im Zeichnen 
und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten und fäührt die 
Aufscht über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Das Ende der Oster-Ferien ist auf den 2. Mai festgeset; den 5. Mai wird die 
Eröôffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die 
Hauptvorlesungen werden am &. Mai ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf 
nach der K. Verordnung vom 26. December 1836. (Reg. Blatt vom Jahr 1835, S. 17) 
ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zweck für 
diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner 
Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden 
vorzulegen. 
Tübingen den 12. März 13/0. 
Dr. Mack, d. Z. Rektor. 
3. Der Commission für die Erziehun gshäuser. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufnayme neuer Zöglinge in die Erzichungsanstalt für 
Bagantenkinder in Weingarten. 
In der mit dem Waisenhause zu Weingarten verbundenen Erziehungsanstalt 
für Kinder von Vaganten, sind in diesem Frühjahre die in Erledigung kommenden 
Stellen zu besetzen. 
Die Bezirks-Polizelämter, welche in dem Falle sind, Kinder, die sich nach der 
Ministerial-Instruktion vom 15. August 1826 zur Aufnahme in jene Anstalt eignen,
	        
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