Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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vermoge höchsten Dekrets vom 26. v. M. die bei dem Justiz-Ministerium neu 
errichrete Sekretärsstelle dem Gerichts-Aktuar Lehr, von Saulgau, und 
die erledigte Stelle eines Registrators bel dem Gerichröhofe in Ulm dem Kanz' 
lei-Assistenten Haßler daselbst zu übertragen geruht. 
Ferner haben Höchst dieselben vermöge höchster Entschließung vom 50. v. M. 
auf die erledigte Revierförstersstelle zu Baiersbronn, Forstamts Freudenstadt, den 
Revierförster Frank, zu Buhlbach, seinem Ansuchen gemäß, gnädigst versetzt, und 
die hiedurch in Erledigung kommende Revierförstersstelle zu Buhlbach, Forstamts 
Freudenstadt, dem Forstamts-Assistenten v. Hügel in Ochsenhausen. 
die erledigte Revierförstersstelle zu Plochingen, Forstamts Kirchheim, dem Forst- 
wart Luithle im Revier Hochberg, Forstamts Reichenberg, und 
die erledigte Revierförstersstelle zu Leutkirch, Forstamts Weingarten, dem bis- 
berigen Verweser derselben, Forstwart Liß, von Tettnang, gnädigst übertragen. 
Am 24. März erhielt der von dem Fürsten v. Thurn und Taris zur katholischen 
Pfarrstelle Bremelau, Dekanats Zwiefalten, patronarisch ernannte Caplan Haber- 
bosch zu Herbertingen, Dekanats Saulgau, die landesherrliche Bestärigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementts. 
Des Justiz-Ministerium. 
) Bekanntmachung, betreffend die den K. Gerichtsbehörden für die Correspondenz mit den Staats= 
Prokuratoren zu Straßburg, Colmar und Weissenburg ertbheilte Freiheit von dem Postporto 
innerhalb der Französischen Gränzen. 
Da nach einer Mittheilung des K. Ministerium dex auswärtigen Angelegen“ 
beiten die K. Französische Regierung den K. Württembergischen Gerichtsbehdrden 
für ihre Correspondenz mit den Staats-Proburatoren zu Straßburg, Colmar und 
Weissenburg Freiheit von dem Postporto innerhalb der Französischen Gränzen ertheilt 
und deßhalb die geeigneten Weisungen an die betreffenden Französischen Postbehörden 
erlassen hat; so wird solches hiemit, unter Bezugnahme auf den Ministerial-Erlaß 
vom 1. August 1850, zur Kenntniß der Gerichte gebracht. 
Stuttgart den 26. März 1840. Prieser.
	        
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