Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Rabbinat Berlichingen, Oberamts Kuͤnzelsau, dem seitherigen Verweser dicser Stelle, 
Abraham Wälder aus Reringen, definitio übertragen worden. 
Sruttgart den 15. April 1840. Steinhardt. 
8) Des Departements der Finanzen. 
5. Der Staatskassen-Verwaltung. 
Bekanntmachung in Betreff des Drucks und Verkaufs der Kalender. 
Das nach der Bekanntmachung vom 18. Juni 1321 (Reg.Blatt S. 329), von 
der Staats-Finanz-Verwaltung bisher an Buchdrucker Kurz und Wittwe Fleisch- 
bauer in Reutlingen überlassen gewesene ausschließliche Recht zum Druck, Verlag 
ond Verkauf der Kalender, ist mit den hienach zu erwähnenden Ausnahmen auf die 
zeben Jahre 1341 — 50 in dem ganzen Umfeng des Königreichs dem Buchdruckerei- 
esitzer Carl Friedrich Hering dahier, unter der Bedingung überlassen worden, 
daß für einen 7 Begen haltenden Quarrkalender, gut gehestet, mit einem Falz 
versehen, und beschnitten keEEfbkr. 
einen Schreibkalendernr rôkr. 
einen Taschenkalenden kbkkeEikr. 
und 
einen Wandkalenden REkr. 
gefordert, und diese Preise weder von ihm, noch seinen Commissionären, bei Strafe 
4rrr lo fl. für jedes zu hoch verkaufte Exemplar und Confiskation des Mehrerhobenen, 
br werden dürfen. 
Der Admodiateur ist verpflichtet, den Druck so zu fördern, daß die Kalender 
das nächste Jahr mit dem ersten Oktober in allen Oberamtsbezirken abgegeben 
en können und bat dafär zu sorgen, daß in jedem Oberamtebezirke wenigstens 
n Detailverschließer sich finde. 
Von dem an den Admodiateur uͤbertragenen Recht ist jedoch ausgenommen und 
r den nachfolgenden Bedingungen allgemein gestattet: 
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