Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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lich im Pfarrdorfe angesessenen Pfarrgenossen und ein bestaͤndiges Einkommen aus 
eigenen Guͤtern, Zehenten, Grundgefaͤllen, Capitalzinsen und gestifteten Gebuͤhren von 
914 fl. verbunden ist, haben ihre vorschriftmaͤßig verfaßten Gesuche binnen vier Wochen 
bei dem K. katholischen Kirchenrath einzureichen. 
5) Durch den Tod des Geheimen-Canzlisten, Sekretärs Hahn, ist bei dem 
K. Geheimenrathe die Stelle eines Geheimen-Canzlisten in Erledigung gekommen- 
Die Bewerber um dieselbe haben innerhalb drei Wochen ihre Gesuche bei dieser 
obersten Staatsbehörde einzureichen. 
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Widerruflich angestellter Diener. 
Durch höchste Entschlieung vom 4. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
den Assistenten des Cataster-Büreaus, Christian Friedrich Meper aus Sindelfingen, 
Oberamts Böblingen, zum normalmäßigen Kanzlei-Assistenten des Kriegs-Ministeriums 
gnädigst ernannt. 
Am 2. d. M. sind die Rechts-Erkennmnisse vom Monat. Februar d. J. ausgegeben werden.
	        
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