Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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) Figurenzeichnen: 
im ersten Kurse: 
Uebung im Augenmaaße, Zeichnen der einfachsten Theile des mensch- 
lichen Körpers, 
in zwei Abtheilungen 4 Stunden; 
im zweiten Kurse: 
Zeichnen ganzer Koͤpfe . . . . . 2Stunden; 
im dritten Kurse: 
Zeichnen ganzer Figuren, Thiere, Landschaften, Pflanzen, Baͤume, 
2 Stunden. 
L) Ornamenten-Zeichnen und Modelliren: 
im zweiten Kurse: 
nach Vorlegeblättern, später mit Licht und Schatten, 
2 Stunden; 
im dritten Kurse: 
Zeichnung und Schattirung größerer Ornamente, Anfang im Modelli- 
ren in Thon und Wachs . 2 Stunden; 
im vierten Kurse: 
Anleitung zum Selb sernden und Zusammenstellen, Fortsetzung des 
Modellirens . ..2Stunden 
D) Bauzeichnen und Modelliren: 
im zweiten Kurse: « 
Copiren von Baurissen, Gebaͤudetheilen u u. s. w. 
2 Stunden, 
Steinschnitt und Holzverbindung, 
durchschnittli 1 Stunden;z 
im dritten Kurse: 5 v 
Copiren von Baurissen, mit besonderer Rücksicht auf Schatten und Licht, 
2 Stunden, 
Fortsesung des Modellirens . . . 3 Stunden; 
im vierten Kurse: 
böheres Bauzeichnen (geometrische und perspectivische Facaden), 
4 Stunden.
	        
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