Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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III. Der Normalstand des Lehrer-Personals ist folgender: 
1) Sechs wissenschaftliche Hauptlehrer für die Fächer der reinen Mathematik 
(mit Einschluß der praktischen Geometrie), für die darstellende Geometrie, 
für die Naturgeschichte, für Mechanik und Physik, für Chemie und Tech- 
nologie, und für die Fächer der Baukunde. 
2) Zwei artistische Hauptlehrer, der erste für das Figurenzeichnen, der zweite 
für das Ornamentenzeichnen und Modelliren, so wie für das höhere Bau- 
zeichnen. 
3) Neben den acht Hauptlehrern sollen angestellt seyn: 
ein Hülfslehrer für die reine Mathematik, 
ein zweiter Lehrer im Baufache, 
ein Lehrer in den speziellen Handelsfächern, 
ein Lehrer für die Geschichte, Geographie, deutsche Sprache und Religion, 
ein Lehrer der französischen Sprache, 
ein Lehrer der englischen Sprache, 
ein Lehrer der italienischen Sprache, 
ein Lehrer der National-Oekonomic, 
ein Lehrer im Maschinenzeichnen, 
zwei Unterlehrer im geichnen, 
ein Lehrer der Schönschreibebunst. 
Die sechs wissenschaftlichen Hauptlehrer, mit Ausnahme des Vorstands, der 
wöchentlich 8 Unterrichtsstunden ertheilt, der zweite artistische Hauptlehrer und der 
mathematische Hülfslehrer sind zu 18—20 Stunden in der Woche verpflichtet, die 
übrigen beziehungsweise zu 15—16, 12—14 und wenigeren. 
Uebrigens können, je nachdem sich die Verhälktnisse gestalten, einzelne Fächer der 
einen Lehrstelle mit denjenigen einer anderen vereinigt oder ausgetauscht werden. 
IV. Die Schüler der Anstalt theilen sich: 
A) in ordentliche oder solche, welche in allen oder einzelnen Kursen alle 
ihrem bünftigen Beruf entsprechenden Unterrichtsstunden regelmäßig be- 
suchen, und # außerordentliche, welche nur einzelne Vorträge in 
den verschiedenen Kursen hören. 
8) Nach ihren Berufsarten widmen sich die erdentlichen Schüler:
	        
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