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a) einem mechanisch-technischen Beruf, wie die kuͤnftigen Architekten, die Civil-
Ingenieurs, die Werkmeister, Mechaniker, Maschinisten, Mühlenbauer;
b) einem technisch-chemischen, wie die Verg= und Hüttenleute, Pharmaceu=
ten, größeren und kleineren Fabrikanten;
Tc) dem Lehramt an oberen und niederen Real= und technischen Schulen;
d) der Handlung, wie Kaufleute und Buchhändler.
Außzer diesen vier Hauptklassen können künftige Cameralisten, Forstleute, Land-
wirthe, Gärtner, Militärs und Geometer, Lithographen, Eiseleure, Graveure, Model=
leure, Zimmermaler u. s. w, theilweise an dem Unterricht in drei oder vier Jahrec=
Kursen Theil nehmen.
Den ersten (a—d) wie den letzten sind in dem programm der polytechnischen
Schule die für sie geeigneten Unterrichtsstunden in jedem Kurse angewiesen. Den
außerordentlichen Schülern werden bei ihrem Eintritt von dem Vorstand und den
betreffenden Lehrern die einzelnen Lehrstunden, welche ihren Vorkenntnissen und ihrem
künftigen Beruf angemessen sind, bezeichnet.
Der Eintritt in die Anstalt kann jedenfalls nicht vor der Mitte des vierzehenten
Lebensjahrs des Schülers, im Zeitpunkte des ordentlichen Austrittes aus einer la-
teinischen oder einer Realschule, geschehen. Ein noch mehr gereiftes Alter wird den
Werth des Besuchs der Anstalt nur erhöhen. Schüler, welche beine lateinische oder
Realschule besucht haben, sind, sofern sie über die erforderlichen Vorkenntnisse sich
ausweisen können, nicht ausgeschlossen.
Die ordentlichen Schüler haben sich vor ihrem Eintritt einer Aufnahmeprüfung
zu unterwerfen, wobei Kenntnisse in folgenden Fächern von ihnen gefordert werden:
a) in der deutschen Sprache in dem Maaße, daß sie die Hauptregeln der
Sprachlehre wissen und einen Aufsaß ohne orthographische Fehler und
ohne grobe Verstöße gegen die Richtigkeit der Wort= und Saß-Verbindung
fertigen können;
b) in der niederen Arithmetik und ebenen Geometrie;
c) Anfang im Freihandzeichnen;
4) Bebanntschaft mit den Regeln der französsschen Sprache bis zur Uebersehung
einer historischen französischen Schrift;
ßg.) Kenntniß der Hauptperioden der allgemeinen Weltgeschichte;
s) Grundzüge der allgemeinen Weltkunde, insbesondere der europdischen Landerkunde.