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der Ansicht des Untersuchungs-Richters, auf die in K. 2 erwähnte Weise in die
traf-Anstalt einliefern zu lassen.
Stuttgart den 8. Juni 1840. Prieser. Schlaper.
:B) Des Departements des Innern.
1. Oes Ministerium des Innern.
6) Verfägung, betreffend die vorläufige Ablieferung der zur Untersuchung gekommenen Bettler in
das Polizeihaus.
Art Folge der Bestimmungen des Polizei-Strafgesetzes vom 2. Oktober 1339,
* 8 d. 103, 104, über die Untersuchung und Bestrafung der Bettelei/ wird
8 inisterial-Vorschrift vom 8. Januar 1318 (Reg. Blatr S. 21), in Betreff der
ufigen Ablieferung der zur Untersuchung gekommenen Bettler in das Polizeihaus
teiegefangniß) hiedurch für aufgehoben erklärt und den Bezirks-Polizeistellen
fgegeben, sich hienach zu achten.
Stuttgart den 4. Juni 1840. Schlayer.
b) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etatsjahr 1840—41.
jahr du Ausstaitung der Brand-Versicherungs-Anstalt für Gebäude auf das Etats-
vom 1840 — 41 ist durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestär
shla 10. d. M. eine Umlage von vier Kreuzern von hundert Gulden Gebaude-An-
n gs auf das Gesammt-Cataster des Koͤnigreichs und des Fuͤrstenthums Hohenzollern-
chingen (Reg. Blatt vom Jahr 1858, S. 447) angeordnet worden, wovon die eine
lite auf den 1. Oktober d. J. und die andere Häálste zu Ende Januars 1851 ein-
gezogen werden soll.
6 werden daher die K. Oberämter angewiesen:
1) diese Umlage nach vorgängiger Richtigstellung der Brandschadens-Versiche-
rungs-Cataster auf den Stand vom 1. Juli d. J. ungesäumt zum Vollzug zu
bringen;
2) die Umlage-Urkunden, welche mit den — den Kreis-Regierungen vorzule-
genden Aenderungs-Uebersichten genau übereinstimmen müssen, unfehlbar bis
zum 1. September d. J. an die Brandschadens-Versicherungs-Hauptkasse ein-
zusenden; und