Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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II. Berfügungen der Departements. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend ein der neuesten Gesammtausgabe der Göthe'schen Werke verliehenes 
Privilegium gegen den Nachdrurk. 
Nachdem Seine Königliche Majestät in Gemäßheit einer in der Sißung 
Z„ Bundesversammlung vom 4. April d. J. zwischen den souveränen Fürsten und 
freien Städten Deutschlands getroffenen Vereinbarung der in der J. G. Cotta'schen 
Verlagshandlung zu Stuttgart in den Jahren 1856 und 1857 in zwei Bänden oder 
bier Abtheilungen erschienenen neuen und vervollständigten Ausgabe von Göthe's 
Prosaischen und poetischen Werken ein Privilegium gegen den Nachdruck auf zwan- 
zig Jahre vom obigen Datum an gnädigst verliehen haben; so wird dieses mit dem 
Anfügen bekannt gemacht, daß auf Verlehungen dieses Privilegiums die Vorschriften 
der 9#5 und 6 der Verordnung vom 25. Februar 1815 (Reg.Blatt S. 75) An- 
wendung finden. 
Stuttgart den 15. Juni 1840. Berolding.een. Schlaper. 
der 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verzichtleistung des Maurers Bauer auf ein ihm verliehenes Patent. 
Dea der Maurer Andreas Bauer, von Gôppingen, auf die Ausübung des 
ihm durch höchste Entschließung vom 5. September 1838 verliehenen Patents auf die 
ton ihm dargestellte Zusammensetzung eines verbesserten Brod-Backofens Verzicht ge- 
ier hatz so wird dieß, unter Beziehung auf die Bekanntmachung des Ministerium 
es Innern vom 6. September 1838 (Reg. Blatt S. 494), andurch zur öffentlichen 
enntniß gebracht. 
Stuttgart den 14. Juni 1830. Schlayer.
	        
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