Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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II.  Berfügungen  der  Departements.
A)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten
und  des  Innern.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  ein  der  neuesten  Gesammtausgabe  der  Göthe'schen  Werke  verliehenes
Privilegium  gegen  den  Nachdrurk.

Nachdem  Seine  Königliche  Majestät  in  Gemäßheit  einer  in  der  Sißung
Z„  Bundesversammlung  vom  4.  April  d.  J.  zwischen  den  souveränen  Fürsten  und
freien  Städten  Deutschlands  getroffenen  Vereinbarung  der  in  der  J.  G.  Cotta'schen
Verlagshandlung  zu  Stuttgart  in  den  Jahren  1856  und  1857  in  zwei  Bänden  oder
bier  Abtheilungen  erschienenen  neuen  und  vervollständigten  Ausgabe  von  Göthe's
Prosaischen  und  poetischen  Werken  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  auf  zwanzig
  Jahre  vom  obigen  Datum  an  gnädigst  verliehen  haben;  so  wird  dieses  mit  dem
Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  auf  Verlehungen  dieses  Privilegiums  die  Vorschriften
der  9#5  und  6  der  Verordnung  vom  25.  Februar  1815  (Reg.Blatt  S.  75)  Anwendung
  finden.

Stuttgart  den  15.  Juni  1840.  Berolding.een.  Schlaper.

der

B)  Des  Departements  des  Innern.
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Verzichtleistung  des  Maurers  Bauer  auf  ein  ihm  verliehenes  Patent.

Dea  der  Maurer  Andreas  Bauer,  von  Gôppingen,  auf  die  Ausübung  des

ihm  durch  höchste  Entschließung  vom  5.  September  1838  verliehenen  Patents  auf  die

ton  ihm  dargestellte  Zusammensetzung  eines  verbesserten  Brod-Backofens  Verzicht  geier

  hatz  so  wird  dieß,  unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  des  Ministerium
es  Innern  vom  6.  September  1838  (Reg.  Blatt  S.  494),  andurch  zur  öffentlichen
enntniß  gebracht.

Stuttgart  den  14.  Juni  1830.  Schlayer.