289
II. Berfügungen der Departements.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend ein der neuesten Gesammtausgabe der Göthe'schen Werke verliehenes
Privilegium gegen den Nachdrurk.
Nachdem Seine Königliche Majestät in Gemäßheit einer in der Sißung
Z„ Bundesversammlung vom 4. April d. J. zwischen den souveränen Fürsten und
freien Städten Deutschlands getroffenen Vereinbarung der in der J. G. Cotta'schen
Verlagshandlung zu Stuttgart in den Jahren 1856 und 1857 in zwei Bänden oder
bier Abtheilungen erschienenen neuen und vervollständigten Ausgabe von Göthe's
Prosaischen und poetischen Werken ein Privilegium gegen den Nachdruck auf zwanzig
Jahre vom obigen Datum an gnädigst verliehen haben; so wird dieses mit dem
Anfügen bekannt gemacht, daß auf Verlehungen dieses Privilegiums die Vorschriften
der 9#5 und 6 der Verordnung vom 25. Februar 1815 (Reg.Blatt S. 75) Anwendung
finden.
Stuttgart den 15. Juni 1840. Berolding.een. Schlaper.
der
B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verzichtleistung des Maurers Bauer auf ein ihm verliehenes Patent.
Dea der Maurer Andreas Bauer, von Gôppingen, auf die Ausübung des
ihm durch höchste Entschließung vom 5. September 1838 verliehenen Patents auf die
ton ihm dargestellte Zusammensetzung eines verbesserten Brod-Backofens Verzicht geier
hatz so wird dieß, unter Beziehung auf die Bekanntmachung des Ministerium
es Innern vom 6. September 1838 (Reg. Blatt S. 494), andurch zur öffentlichen
enntniß gebracht.
Stuttgart den 14. Juni 1830. Schlayer.