Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

2
g.  2.

Die  Kriegs-Denkmuͤnze  wird  auf  der  linken  Brust  an  einem  einen  Zoll  breiten,
schwarz  und  roth  gestreiften  Bande  getragen.  Das  Band  soll  nicht  ohne  die  Medaille
  getragen  werden.  .

.  3.

Jeder,  der  in  wuͤrttembergischen  Militaͤr-Diensten  einen  Feldzug  mitgemacht  hat,

Anfpruch  auf  die  Kriegs-Denkmünze  unter  folgenden  näheren  Bestimmungen:

a)den  Feldzug  hat  mitgemacht,  wer  als  Offizier  oder  Militär-Beamter,  als
Unter-Offizier  oder  Soldat,  als  Spielmann  oder  obligater  Diener,  entweder
den  Kriegs-Schauplatz  felbt  betreten,  oder  wenigstens  die  feindliche  Gränze
überschritten  hat;

h)  als  einzelne  Feldzüge  gelten  die  Kriegsjahre:  1795,  1796,  1795,  1796,  1799,
1800,  1305,  1806,  1307,  1809,  1812,  1815  nach  Sachsen  und  1813—14
gegen  Frankreich,  1815;

c)  wer  nach  mitgemachtem  Feldzuge,  oder  wer  nach  Ausscheidung  aus  dem
Militär,  in  bürgerlichem  Stande  eine  entehrende  Strafe  erlitten,  kann  die
Kriegs-Denbmünze  nicht  erhalten.

KG.  4.

Die  Anusprüche  auf  die  Kriegs-Denkmünze  werden  angemeldet:

1)  bei  dem  Kriegs-Ministerium:
von  den  pensionirten  Offzieren  und  Militär-Beamten;  von  solchen  beabschiedeten
  Militärs,  welche  Offziers-Rang  haben,  oder  zur  Zeit  der  Beabschiedung
  gehabt  haben;  von  allen  im  Kriegs-Ministerium  und  den  demselben
  untergeordneten  Verwaltungsstellen  angestellten  Beamten,  Dienern
und  Offtzianten.

2)  Im  Instanzenwege:

von  allen  abtiven  Militärs  und  Militär-Beamten.
3)  Bei  dem  Oberamte:
von  allen  Punkt  1  nicht  genannten  vormaligen  Militärs.

Der  Oberamtmann  wird  die  Gesuche  unter  Zuziehung  von  vier  von  ihm  hiezu

zu  berufenden  Veteranen,  mit  Rücksicht  auf  die  9.  3  vorgezeichneten  Bestimmungen

nach  Vernehmung  der  betreffenden  Orts-Obrigkeit  aufzeichnen,  und  mit  seinem  Bericht
  dem  Kriegs-Ministerium  übergeben.

ha

-i