Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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bunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorium 
vorschriftmäßig zu melden. » * · « 
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte 
Heidenheim haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwan“ 
gen vorschriftmáßig zu melden. 6 
7) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse 
Revierförstersstelle zu Kirchheim, mit dem Wohnsitze in Mochenthal, Forstamt 
Zwiefalten, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises voꝛ- 
schriftmaͤßig sich zu melden. 
8) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Forstwartstelle im R 
Hohenheim, Forstamts Leonberg, mit welcher der Normalgehalt von 300 fl. vn 
bunden ist, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Neckarkreises vor 
schriftmäßig sich zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 15. d. M. wurde der Cameralamts-Buchhalter Schelhammer, von 
Leonberg, auf sein Ansuchen zum Cameralamt Creglingen verseßzt. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestaͤ 
17. d. M. sind als Buchhalter 
bei dem Cameralamt Cannstadt: 
der Finanz-Referendär Schwarz aus Hall, 
bei dem Cameralamt Leonberg: 
der provisorische Cameralamts-Buchhalter Maier, von Schorndorf, und 
bei dem Cameralamt Wiblingen: 
der Finanz-Referendär Scharpf aus Ellwangen, 
ernannt, sodann aß—- 
der Cameralamts-Buchhalter Bellmann, von Wangen, seinem Ansuchen gem 
zu dem Cameralamt Wiesensteig versetzt, und . dr, 
die erledigte Forstwartsstelle im Revier Schwarzenberg, Forstamts Freudensta 
dem hofkammerlichen Waldschuͤtzen Zenneck zu Winzerhausen uͤbertragen wor en 
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