Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Die erste Hälfte der katholischen Dogmatik wird Prof. Dr. Kuhn 
wöchentlich siebenmal um 10 und 11 Uhr vortragen. 
Den ersten Theil der praktischen Theologie trägt Privatdocent Graf 
bier= bis fünfmal wöchentlich von 9—10 Uhr vor. 
Derselbe leitet bei den katholischen Zöglingen des Reallehrer-Seminars die 
Uebungen in der Glaubens= und Sittenlehre in zwei wöchentlichen Stunden. 
G. Rechtswissen schaft. 
Encyclopädie der Rechtswissenschaft trägt, mit Verweisung auf Falcks 
mristische Encyclopädie, viermal wöchentlich von 5—4 Uhr Privatdocent Dr. Bruns vor. 
Institutionen des rmischen Rechts, nach der zweiten Ausgabe seines 
Lehrbuchs des Roͤmisch-Justinianischen Rechts (Stuttgart und Tübingen 1857) fünf- 
mal wöchentlich von 11—12 Uhr, Prof. Dr. Lang. 
Dasselbe Collegium, mit Verweisung auf Mackeldey's Lehrbuch des rdmischen 
echts, sechsmal wöchentlich von 9—10 Uhr, Privardocent Dr. Bruns. 
Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Mühlenbruchs 
doctrina pandeclarum, täglich um 9 und 11 Uhr, und ausserdem wöchentlich zwei- 
mal um Uhr, Prof. Dr. v. Schrader. 
Die Lehre vom Erbrecht in vier bis fünf wöchentlichen Stunden von 11—12 
Uhr Prof. Dr. Mayer. 
Hermeneutik, oder Theorie der Auslegung des Rechts, vorzugsweise des 
toͤmischen, in Verbindung mit prabtisch-exegetischen Uebungen, viermal wöchentlich 
bon 10.—11 Uhr, Prof. Dr. Lang. 
Erklärung wichtiger und schwieriger Stellen des corpus juris civilis in zwei 
wöchentlichen Stunden, Prof. Dr. Maper. # 
Innere Geschichte des rômischen Rechts in wöchentlich vier bis 
af Stunden, von 5—6 Uhr Prof. Dr. Mayer (sofern derselbe nicht den gemeinen 
eutschen Civilproceß lesen wird). 
Die deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, als Einleitung in das 
beussche öffentliche und Privatrecht, nach seinem Grundrisse, fünfmal wöchentlich von 
Uhr, Prof. Dr. Michaelis.
	        
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