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B) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung der dießjährigen allgemeinen Concurs-Prüfung für alle Bewerber um
Offiziers-Stellen.
Es wird solche am 9. November in Stuttgart beginnen.
Zugelassen werden: za-
1) die aus der ersten Elasse der Offiziers-Bildungs-Anstalt austretenden zos
linge;
2) die Regiments-Offiziers-Zöglinge;
5) alle Landes-Söhne, welche sich der Erlernung der Kriegs-Wissenschaften
widmet haben. 4
Lehtere beide 2) u. 3) müssen jedoch, um zugelassen werden zu können, dor
einen Taufschein nachweisen, daß sie im Laufe des Kalenderjahres, in welchem h
zur Prüfung kommen, das zwanzigste Jahr zurückgelegt und das zweiundzwanzig
noch nicht überschritten haben; ferner müssen sie über ihre bisherigen Studien un r
ihre sittliche Auffuͤhrung die genuͤgendsten Zeugnisse beibringen, und den Besitz der
Offiziers-Ausruͤstung erforderlichen Mittel und Zulagen nachweisen, indem verlan
wird, daß jeder zum Offizier zu Ernennende bei den fußgehenden Waffen wenigsten
die erste vollstaͤndige Ausruͤstung zu bestreiten, bei den reitenden Waffen aber ml
nur im Verhaͤltniß des Mehraufwandes aus eigenen Mitteln sich auszuruͤsten v
moͤge, sondern auch eine monatliche Zulage von wenigstens 20 fl. erhalte. des
Die Gegenstaͤnde, in welchen gepruͤft wird, sind dieselben, welche waͤhrend
ganzen Cursus in der Offiziers-Bildungs-Anstalt vorgetragen werden, und zwar:
1) Anthropologie, Logik, philosophische Moral, Naturrecht.
2) Mittlere und neuere Geschichte, mit besonderer Rücksicht
Geschichte, vaterländische Geschichte.
5) Physfkkalische und politische Geographie; Statistik.
4) Mathematik, und zwar: a) Arithmetik und Algebraz b) Geometrie,
metrie, ebene und sphärische Trigonometrie; c) mathematische Geographie; d) Me
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