Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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B) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung der dießjährigen allgemeinen Concurs-Prüfung für alle Bewerber um 
Offiziers-Stellen. 
Es wird solche am 9. November in Stuttgart beginnen. 
Zugelassen werden: za- 
1) die aus der ersten Elasse der Offiziers-Bildungs-Anstalt austretenden zos 
linge; 
2) die Regiments-Offiziers-Zöglinge; 
5) alle Landes-Söhne, welche sich der Erlernung der Kriegs-Wissenschaften 
widmet haben. 4 
Lehtere beide 2) u. 3) müssen jedoch, um zugelassen werden zu können, dor 
einen Taufschein nachweisen, daß sie im Laufe des Kalenderjahres, in welchem h 
zur Prüfung kommen, das zwanzigste Jahr zurückgelegt und das zweiundzwanzig 
noch nicht überschritten haben; ferner müssen sie über ihre bisherigen Studien un r 
ihre sittliche Auffuͤhrung die genuͤgendsten Zeugnisse beibringen, und den Besitz der 
Offiziers-Ausruͤstung erforderlichen Mittel und Zulagen nachweisen, indem verlan 
wird, daß jeder zum Offizier zu Ernennende bei den fußgehenden Waffen wenigsten 
die erste vollstaͤndige Ausruͤstung zu bestreiten, bei den reitenden Waffen aber ml 
nur im Verhaͤltniß des Mehraufwandes aus eigenen Mitteln sich auszuruͤsten v 
moͤge, sondern auch eine monatliche Zulage von wenigstens 20 fl. erhalte. des 
Die Gegenstaͤnde, in welchen gepruͤft wird, sind dieselben, welche waͤhrend 
ganzen Cursus in der Offiziers-Bildungs-Anstalt vorgetragen werden, und zwar: 
1) Anthropologie, Logik, philosophische Moral, Naturrecht. 
2) Mittlere und neuere Geschichte, mit besonderer Rücksicht 
Geschichte, vaterländische Geschichte. 
5) Physfkkalische und politische Geographie; Statistik. 
4) Mathematik, und zwar: a) Arithmetik und Algebraz b) Geometrie, 
metrie, ebene und sphärische Trigonometrie; c) mathematische Geographie; d) Me 
ge- 
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