Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Unter Bezugnahme auf diese Verfuͤgung wird den K. Oberaͤmtern aufgegeben, 
die dort angegebenen Termine genau einzuhalten, und in den Gemeinden gehbrig 
bekannt zu machen, auch längstens bis zum 8. November d. J. Anzeige hieher zu 
erstatten, daß mit der Aufzeichnung der Militärpflichtigen in jeder Gemeinde der 
Anfang gemacht sey. 
Stuttgart den 24. September 1840. 
Goͤriz. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Die Bewerber um die Helfersstelle in Calw, mit welcher ein jährliches 
inkommen von 651 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
ébangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
29) Es wird wieder beseht werden: die mit dem Dekanatamte verbundene katho- 
lische Sradtpfarrstelle in der Oberamtsstadt Mergentheimz; sie begreift in der 
beramtsstadt und in einigen Filialien 2472 Pfarrgenossen, und gewährt aus Garten- 
trag, Besoldungen und gestifteten Gebühren (einschließlich der am Filial Löffel- 
stelzen), nach Abzug der Kosten für zwei beständige Vikarien, ein fires Einkommen 
von 1570 fl. In dem Filial Loͤffelstelzen befindet sich eine Kirche mit Friedhof, und 
eine Schule. Die Bewerber haben sich zugleich auch uͤber ihre Vefaͤhigung zur 
telle eines Dechanten binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath 
gehoͤrig auszuweisen. 
5) An der erweiterten Schullehrer-Bildungs-Anstalt des Waisenhauses in Stutt- 
hgart wird vorerst ein neuer Oberlehrer angestellt werden. Demselben wird freie Woh- 
nung und ein Gehalt von 500 fl. gereicht. Seine Unterrichtsfächer sind vornehmlich: 
usik (Generalbaß, Gesang, Elavier, wo möglich auch Violin) und Mathematik, 
orin er 24—50 Lectionen in der Woche zu ertheilen, und daneben den Privatfleiß 
und das Benehmen vorerst von acht Zöglingen allein zu beaufsichtigen haben wird. Die
	        
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