Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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4) Die Herbst-Rechnungen sind von den Cameralämtern in der vorgeschriebenen 
Form an die Finanzkammern so bald einzusenden, daß diese in Stand gesest 
werden, die vorgeschriebene Uebersicht über die Weingefäll-Einnahmen spä- 
testens auf den 15. December dem Finanz-Ministerium vorzulegen. 
Stuttgart den 15. Oktober 18½0. 
« Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen erledigte 
Rathsstelle werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Assessorsstelle bei dem K. Gerichtshofe in 
Ulm haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal vorschriftmäßig 
zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungs-Elasse stehende 
Oberamts-Richtersstelle in Rottenburg haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Gerichts-Aktnarsstelle in Hall 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden: 
5) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Abtuarsstelle zu Gaildorf werden 
gufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshofe in Ellwangen zu melden. 
6) Mit der erledigten Pfarrei Lombach, Dekanats Freudenstadt, find die 
Filiale Loßburg und Rodt, ersteres 1 Stunde, lehteres 2 Stunden vom Mutterorte 
entfernt, in der Art verbunden, daß der Geistliche auch in Loßburg an allen Sonn- 
und Festtagen zu predigen und abwechselnd mit Lombach an jedem zweiten Sonntage 
zu katechisiren, in Rodt aber an allen Aposteltagen zu predigen, und dreimal im 
Jahre das Abendmahl zu reichen, auch in beiden Filialien alle Taufen und Hoch- 
zeiten zu versehen hat. Lombach mit den Parzellen Ursenthal und Sulzbach hat
	        
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