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4) Die Herbst-Rechnungen sind von den Cameralämtern in der vorgeschriebenen
Form an die Finanzkammern so bald einzusenden, daß diese in Stand gesest
werden, die vorgeschriebene Uebersicht über die Weingefäll-Einnahmen spä-
testens auf den 15. December dem Finanz-Ministerium vorzulegen.
Stuttgart den 15. Oktober 18½0.
« Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen erledigte
Rathsstelle werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal
zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Assessorsstelle bei dem K. Gerichtshofe in
Ulm haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal vorschriftmäßig
zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungs-Elasse stehende
Oberamts-Richtersstelle in Rottenburg haben sich innerhalb drei Wochen bei
dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Gerichts-Aktnarsstelle in Hall
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden:
5) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Abtuarsstelle zu Gaildorf werden
gufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshofe in Ellwangen zu melden.
6) Mit der erledigten Pfarrei Lombach, Dekanats Freudenstadt, find die
Filiale Loßburg und Rodt, ersteres 1 Stunde, lehteres 2 Stunden vom Mutterorte
entfernt, in der Art verbunden, daß der Geistliche auch in Loßburg an allen Sonn-
und Festtagen zu predigen und abwechselnd mit Lombach an jedem zweiten Sonntage
zu katechisiren, in Rodt aber an allen Aposteltagen zu predigen, und dreimal im
Jahre das Abendmahl zu reichen, auch in beiden Filialien alle Taufen und Hoch-
zeiten zu versehen hat. Lombach mit den Parzellen Ursenthal und Sulzbach hat