Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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nachgesuchte zehenjaͤhrige Erfindungspatent gnaͤdigst verliehen haben; so wird dieses, 
unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. Oktober 1840. Schlayper. 
b) Verleihung eines Einführungspatents an Jomes Hadden Toung und Adrien Delcambre 
auf eine Schriftsetzmaschine für Buchdrucker. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 16. d. M. 
dem James Hadden Voung und Adrien Delcambre, von Lille in Frankreich, 
dermalen zu London sich aufhaltend, auf die von ihnen vorgelegte, in England paten- 
tirte Schriftsehmaschine für Buchdrucker, ein Einführungspatent mit achtjähriger 
Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten 
Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebrachr. 
Stuttgart den 15. Oktober 1850. Schlayer. 
Dc) Verleihung eines Erfindungspatents an den Kupferschmid Maper auf eine Maschine zum 
Durchschlagen der Malzdörrbleche. 
Da Seine Königliche Majestaät durch höchste Entschließung vom 21. d. M. 
dem Kupferschmid Vartholomäus Maper zu Ulm, auf die von ihm vorgelegte 
Maschine zum Durchschlagen der Malzdörrbleche, das nachgesuchte zehenjährige Erfin- 
dungspatent gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den sieben- 
ten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, bekannt gemacht. 
Stuttgart den 25. Oktober 1840. Schlayer. 
:8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Anstellung von Forstkundigen bei den Finanzkammer-Canzleien. 
Daeine Königliche Mafestät durch höchste Entschließung vom 19. d. M., 
in Rücksicht auf die den Kreisfinanzkammern zugewiesenen Gegenstände der Forst= 
und Jagd-Verwaltung (Königl. Verordnung vom 1. Oktober 1827) zu genehmigen 
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