Königreich Preußen. 253
Staatsunterstützungen zuteil geworden, wenn die Gemeinden, Kreise
oder Private die erforderlichen Aufwendungen zur Errichtung und
Unterhaltung ländlicher Fortbildungsschulen nur teilweise oder garnicht
zu leisten vermochten.
Mit dem Übergang des ländlichen Fortbildungsschulwesens auf
das landwirtschaftliche Ressort wurden durch den Staatshaushaltsetat
für 1895/% aus dem allgemeinen Fonds zur Förderung der Fortbildungsschulen
23000 M. ausschließlich für die Zwecke der ländlichen
Fortbildungsschulen ausgeschieden und unter Verstärkung um
13000 M. dem Minister für Landwirtschaft überwiesen. Dieser besondere
Fonds von 36000 M. ist inzwischen erhöht worden: durch
den Staatshaushaltsetat
für 1897/98 um 14000 M., also auf 50000 M.
” 1899 „ 40 000 » ” ”„ 90 000 ”„
„1902 „ 2000 „ „110000 „
„1908 „2500 „ u „ 135000 „
Eingestellt sind für das Rechnungsjahr 1904 mehr 25000 M. Die
Erhöhung beträgt also insgesamt bis 1904 einschließlich: 124000 M.
Eine erstmalige einheitliche Regelung des Unterrichtes an ländlichen
Fortbildungsschulen erfolgte durch den gemeinsamen Erlaß des
Ministers des Innern, des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinalangelegenheiten und des Ministers für die landwirtschaftlichen
Angelegenheiten, betreffend die Einrichtung und Beaufsichtigung
ländlicher Fortbildungsschulen, vom 2. Februar 1876,
Die Grundzüge für die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen,
welche mit diesem Erlaß aufgestellt wurden, sind bisher maßgebend
für die Gestaltung des ländlichen Fortbildungsunterrichtes gewesen.
\Wiederholt ist indessen aus landwirtschaftlichen Kreisen die
Anregung ergangen, von diesen Grundzügen nach der Richtung abzuweichen,
daß auch im ländlichen Fortbildungsunterricht mehr der
praktischen Richtung, der Anknüpfung an die Interessen und Bedürfnisse
des zukünftigen Berufes der Zöglinge Rücksicht getragen
werde. Das Königliche Landesökonomickollegium hat in wiederholten
Beschlüssen die darauf abzielenden Wünsche der Landwirtschaft
zum Ausdruck gebracht.
Unter Berücksichtigung der Verhandlungen und Beschlüsse des
Landesökonomiekollegiums hat bald nach dem Übergang des ländlichen
Fortbildungsschulwesens auf das landwirtschaftliche Ressort ein
gemeinsamer Erlaß des Ministers der geistlichen usw. Angelegenheiten