Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

Königreich  Preußen.  253

Staatsunterstützungen  zuteil  geworden,  wenn  die  Gemeinden,  Kreise
oder  Private  die  erforderlichen  Aufwendungen  zur  Errichtung  und
Unterhaltung  ländlicher  Fortbildungsschulen  nur  teilweise  oder  garnicht
  zu  leisten  vermochten.

Mit  dem  Übergang  des  ländlichen  Fortbildungsschulwesens  auf
das  landwirtschaftliche  Ressort  wurden  durch  den  Staatshaushaltsetat
für  1895/%  aus  dem  allgemeinen  Fonds  zur  Förderung  der  Fortbildungsschulen
  23000  M.  ausschließlich  für  die  Zwecke  der  ländlichen
  Fortbildungsschulen  ausgeschieden  und  unter  Verstärkung  um
13000  M.  dem  Minister  für  Landwirtschaft  überwiesen.  Dieser  besondere
  Fonds  von  36000  M.  ist  inzwischen  erhöht  worden:  durch
den  Staatshaushaltsetat

für  1897/98  um  14000  M.,  also  auf  50000  M.

”  1899  „  40  000  »  ”  ”„  90  000  ”„
„1902  „  2000  „  „110000  „
„1908  „2500  „  u  „  135000  „

Eingestellt  sind  für  das  Rechnungsjahr  1904  mehr  25000  M.  Die
Erhöhung  beträgt  also  insgesamt  bis  1904  einschließlich:  124000  M.

Eine  erstmalige  einheitliche  Regelung  des  Unterrichtes  an  ländlichen
  Fortbildungsschulen  erfolgte  durch  den  gemeinsamen  Erlaß  des
Ministers  des  Innern,  des  Ministers  der  geistlichen,  Unterrichts-  und
Medizinalangelegenheiten  und  des  Ministers  für  die  landwirtschaftlichen
Angelegenheiten,  betreffend  die  Einrichtung  und  Beaufsichtigung
ländlicher  Fortbildungsschulen,  vom  2.  Februar  1876,

Die  Grundzüge  für  die  Einrichtung  ländlicher  Fortbildungsschulen,
  welche  mit  diesem  Erlaß  aufgestellt  wurden,  sind  bisher  maßgebend
  für  die  Gestaltung  des  ländlichen  Fortbildungsunterrichtes  gewesen.
  \Wiederholt  ist  indessen  aus  landwirtschaftlichen  Kreisen  die
Anregung  ergangen,  von  diesen  Grundzügen  nach  der  Richtung  abzuweichen,
  daß  auch  im  ländlichen  Fortbildungsunterricht  mehr  der
praktischen  Richtung,  der  Anknüpfung  an  die  Interessen  und  Bedürfnisse
  des  zukünftigen  Berufes  der  Zöglinge  Rücksicht  getragen
werde.  Das  Königliche  Landesökonomickollegium  hat  in  wiederholten
  Beschlüssen  die  darauf  abzielenden  Wünsche  der  Landwirtschaft
zum  Ausdruck  gebracht.

Unter  Berücksichtigung  der  Verhandlungen  und  Beschlüsse  des
Landesökonomiekollegiums  hat  bald  nach  dem  Übergang  des  ländlichen
  Fortbildungsschulwesens  auf  das  landwirtschaftliche  Ressort  ein
gemeinsamer  Erlaß  des  Ministers  der  geistlichen  usw.  Angelegenheiten