Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
  
Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse von 1839—40. 
In Gemäßheit der Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde §. 125 und des 
Staatsschulden-Statuts Art. 15 werden nachstehend die Ergebnisse der Rechnung der 
Staatsschulden-Zahlungskasse vom Etatsjahre 1359 — 40, wie sie von den für die 
Abhör dieser Rechnung bestimmten koniglichen und ständischen Commissären vorgelegt 
worden sind, mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß seit dem 
Statut vom 22. Juni 13820, nach Vergleichung der anfänglichen und der später über- 
nommenen Schulden von...w 3233706,550 fl. 5 kr. 
mit der jetzigen Schuld vn. 22245695,067 fl. 55 kr. 
eine Capitalsumme vonn. 6060l11,282 fl. 10 kr. 
getilgt worden ist. 
Stuttgart den 12. November 1840. 
Herdegen.
	        
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