Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Absch nitt Il. 
  
  
  
al. . 
llebettrag’042,559"55 
Abschnittl Davon wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- 1 
K. I. II. 1 Hauprkasse berechneten Capitalsteuer, bezahlt 1°001, 301 
und bleiben auf den 50. Juni 1840 unberichtigt, welche von den Gläu- « 
btgetnmchterhobenwurden,qdfchbqqkmdkaassebeflndenz«,329 592 
1/042,5595 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds à 17041,852 
dieses Erforderniß abgezogen wird nit 1/'052,55955 
so ergibt sich in diesem Etatsjahre nicht nur kein Ueberschuß, sondern 
eine vom Tilgungsfonds berichtigte Unzulänglichkeit des Zinsen- 
fonds von 727 fl. 59 kr. 
die davon herrührt daß die nach den Zinsverfall- „Terminen zu be- 
zahlen gewesenen Stückzinse mehr betragen haben, als die Zins-Er- 
sparnisse im Laufe des Jahres durch Capital-Ablösungen vor 
den Zinsverfall- Terminen, und durch cAbgang an: ulteren Zinsen. 
Abschnitt Ul. 
Verwendung des Tilgungsfonde. 
Zur Schuldentilgung waren zu verwenden: 
* 1) aus dem vorigen Jahre: 
schnitt I. bei dem Jahres-Abschlut von 1858—39 war unter dem Casfenbeltande 
A. I. vorhanden . — — 
2) von diesem Jabr: 
b. I. 1. b. a) ordentlicher Tilgungssonds 329, 829 fl. 10 kr. 
b) auherordentlicher Tilgungsfonds 100008000 fl. 
) Ersahposten 12 fl. 18 kr.. 
und nach Abzug des nia- er 
sahes oon . 2fl. 8 kr. . 
Ab. ——noch1osi.10kr. 
schnitt II. d) Ueberschuß des Zinsenfonds und Zins-Erfpor, 
niß bei Capital-Ablösungen —. — 
. 1°529,859 fl. 20 kr. 
wird hievon die oben angegebene Unzulͤnslichtei 
des Zinsenfonds abgezogen mit 727 fl. 39 kr. 
bleiben29, 111141 
  
  
 
	        
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