Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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tischen Ausbildung, diejenigen, welche für Forstamts-Assistenten= und Oberförsters= 
Stellen sich befähigen wollen, acht Monate bei einem Forstamte und vier Monate bei 
einer Collegialstelle, die übrigen aber während eines Jahrs bei einem Forstamte 
Probedienste zu leisten. 
Bei der Zutheilung durch das Ministerium zu den einzelnen Aemtern und 
Collegialstellen wird, so weit es thunlich ist, auf die Wünsche der Candidaten Rücksicht 
genommen werden. 
K. 8. 
Die zugetheilten Forstpraktikanten zweiter Classe werden bei dem Antritte des 
Dienstprobejahrs in eidliche Pflichten genommen, und genießen hinsichtlich ihrer 
Dienstleistungen amtlichen Glauben. " . 
Sie sollen bei den Forstämtern durch Behandlung von weniger bedeutenden 
Fällen aus den verschiedenen Geschäftszweigen unter der Anleitung, Aufsicht und 
Verantwortlichkeit des Beamten, und durch Anwohnen bei den wichtigeren Verhand- 
lungen des lecteren, sich mit der Dienstführung praktisch vertraut machen, können 
übrigens für einen Theil dieser Probezeit auch zu einstweiliger Versehung von Forst- 
wartsdiensten gegen Belohnung verwendet werden. 
Bei den Gollegialstellen sind die Praktikanten als Expeditionsgehülfen oder 
Hülfsarbeiter des Kreisforstraths zu verwenden. 
g. 9. 
Die Zulassung zur zweiten Dienstpruͤfung ist durch die vorschriftmaͤßige 
Vollendung des Dienstprobejahrs (F. 7) bedingt. 
Die Meldung ist durch dasjenige Forstamt oder Collegium, bei welchem der 
Bewerber sich befindet, mit einem Zeugnisse uͤber Fleiß, Geschaͤftstuͤchtigkeit und 
Auffuͤhrung desselben an das Ministerium einzusenden; wenn aber ein Candidat nicht 
von einer Amtsstelle aus zur zweiten Pruͤfung sich meldet, so ist die Bittschrift durch 
das Bezirkspolizeiamt des Aufenthaltsorts, mit seiner Aeußerung uͤber das Verhalten 
des Bittstellers, einzusenden. « 
· 5.10. » 
Die bei der zweiten Pruͤfung fuͤr befaͤhigt Erkannten treten sofort als Diensi- 
Candidaten in das Verhaͤltniß von Forstpraktikanten erster Classe ein.
	        
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