Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

561 
63. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 29. December 1840. 
Inhalt. 
Köntal. Dekrete. Keine. 4 » 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arz- 
neimittel. (Mit einer Beilaqe.) 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arznemittel *). (Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuesten periodischen Revisson der Tare der Arzneimittel wird 
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. Nachstehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Artikel gelten bis auf Weiteres die 
beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamen- 
ten-Taxe vom 25. Juli 1851 (Reg.Blatt S. 305 ff.), und, so weit diese nicht 
Ziel und Maaß geben sollte, der älteren Tare vom Jahr 1755. 
Die Apotheker des Königreichs haben sich vom 1. Januar 1841 an hienach zu 
achten und die Behörden über der Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 24. December 1340. Schlaper. 
  
*) Anmerkung. Ven gegenwrtiger Verfügung sind wegen des-Bedürfnisses der Apotheker mehr Abdrücke, 
als gewöhnlich, gemacht worden, und kann das Exemplar um den Preis von zwei Kreuzern bei der 
Expedition des Regierungs-Blattes abgelangt werden.
	        
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