Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

N 6. 
Regierungs-Blatt 
für das 
äKärnigreich Württemberg. 
Mittvoch den 30. December 1840. 
In alt 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme . fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Repartition der Kontingente von der Rekruten-Aushebung von 1841. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angesteilte Diener. 
I. Unmtittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Magjestät haben nach höchstem Dekrete vom 24. d. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, dem General-Lieutenant, Diolsions-Commandanten 
v. Bangold, die nachgesuchte Erlaubnißt gnädigst ertheilt, das ihm von des Königs 
von Baiern Majestät verliehene Großkreuz des Ordens vom heiligen Michael anzu- 
nehmen und zu tragen. 
  
·8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hbchster Entschließung vom 
17. d. M. den Referendär erster Classe, Carl Friedrich Glück, von Hohenstadt, 
Oberamts Aalen, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe 
hat Biberach zu seinem Wohnsitze gewählt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge hechster Entschließung vom 21. d. M. 
den Revierförster Pfaff zu Weippertshofen, Forstamts Crailsheim, unbeschadet 
seines Rangs und seiner Besoldung, auf die Stelle eines Torf-Inspektors in Sin- 
delfingen verseßzt, und dagegen 
den Torf-Inspektor Schöttle in Sindelfingen auf die Revierförstersstelle in 
Weippertshofen gnädigst befördert, wie auch 
durch höchste Entschließung vom 25. d. M. die erledigte Stelle eines evange- 
lischen Helfers in Freudenstadt, dem Repetenten an dem Seminar in Tübingen, 
Georgii, gnädigst übertragen.
	        
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