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4) Berleihung eines Erfindungspatents an den Fabrikanten G. H. Keller auf eine verbesserte
Zurichtung des Vorgespinnstes für die Zugspinnerei.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 29. d. M.
dem Fabrikanten G. H. Keller zu Stuttgart auf das von ihm dargelegte verbes-
serte Verfahren zur Zurichtung des Vorgespinnstes für die Zuggarnspinnerei ein
Erfindungspatent mit zehnjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses,
unter Veziehung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 51. Januar 1840. Schlaper.
2. Der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins.
Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-) Preise für technische und landwirthschaftliche
Erfindungen und Leistungen.
Zu Belebung der Laterländischen Industrie sind von Seiner Maje-
stät dem Könige nachstehende Tahrspreise Znädigst ausgeseßt, deren wirkliche
Ertheilung am 27. September 1810 erfolgen soll und sofort bffentlich bekannt ge-
macht werden wird:
1) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die beste, von
einem Württemberger erfundene und zur Ausführung gekommene Maschine,
oder Vorrichtung zu einem gemeinnübigen, besonders landwirthschaftlichen
oder technischen Gebrauche;
2W)0 dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die nößlichste,
von einem Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwen-
dung bekannter chemischer Mittel und Grundsähe zu irgend einem gemein-
nühigen Zwecke, insbesondere zur Erleichterung oder Vervollkommnung der
wirthschaftlichen oder technischen Gewerbe;
5) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung
und Verbreitung neuer nüßlicher Culturen oder für wesentliche Verbesserungen
in dem Betriebe der Landwirthschaft überhaupt, oder ihrer einzelnen Zweige,
namentlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Weinbaues, des Obstbaues,
des Waldbaues und der Viehzucht.