Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

65 
4) Berleihung eines Erfindungspatents an den Fabrikanten G. H. Keller auf eine verbesserte 
Zurichtung des Vorgespinnstes für die Zugspinnerei. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 29. d. M. 
dem Fabrikanten G. H. Keller zu Stuttgart auf das von ihm dargelegte verbes- 
serte Verfahren zur Zurichtung des Vorgespinnstes für die Zuggarnspinnerei ein 
Erfindungspatent mit zehnjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, 
unter Veziehung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 51. Januar 1840. Schlaper. 
2. Der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins. 
Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-) Preise für technische und landwirthschaftliche 
Erfindungen und Leistungen. 
Zu Belebung der Laterländischen Industrie sind von Seiner Maje- 
stät dem Könige nachstehende Tahrspreise Znädigst ausgeseßt, deren wirkliche 
Ertheilung am 27. September 1810 erfolgen soll und sofort bffentlich bekannt ge- 
macht werden wird: 
1) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die beste, von 
einem Württemberger erfundene und zur Ausführung gekommene Maschine, 
oder Vorrichtung zu einem gemeinnübigen, besonders landwirthschaftlichen 
oder technischen Gebrauche; 
2W)0 dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die nößlichste, 
von einem Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwen- 
dung bekannter chemischer Mittel und Grundsähe zu irgend einem gemein- 
nühigen Zwecke, insbesondere zur Erleichterung oder Vervollkommnung der 
wirthschaftlichen oder technischen Gewerbe; 
5) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung 
und Verbreitung neuer nüßlicher Culturen oder für wesentliche Verbesserungen 
in dem Betriebe der Landwirthschaft überhaupt, oder ihrer einzelnen Zweige, 
namentlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Weinbaues, des Obstbaues, 
des Waldbaues und der Viehzucht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.