Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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b) bei andern Gegenständen nach dem Sabe von 192 fl. 50 kr. oder 110 Thlr. 
für den Zoll-Zentner, unter Anwendung einer Tara von 22 Pfund für Kisten 
und von 15 Pfund für Ballen Pr# Centner Brutto, 
zu berechnen. 
Indem Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die Zollstellen 
zugleich angewiesen, die Verechnung dieser Zoll= und Tara-Säte nach den ihnen 
durch die K. Zolldirection, zum Gebrauche bei den Zoll-Abfertigungen, bereits aus- 
gefolgren Rechnungstafeln vorzunehmen. 
Stuttgart den 25. Januar 1840. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei der K. Regierung des Neckarkreises erledigte 
Assessorsstelle, mit welcher der Normalgehalt dritter Classe von 800 fl. verbunden ist, 
haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Regierung vorschrift- 
mäßig einzureichen. 
2) Bei der K. Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine etatsmäßige Sekretärs- 
stelle, mit welcher der Normalgehalt zweiter Elasse von 800 fl. verbunden ist, in Er- 
ledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen 
bei der gedachten Kreis-Regierung vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die erledigte Stelle eines Professors der Mathematik, Physik und Geographie 
am oberen Gymnasium in Sturtgart führt die Verpflichtung mit sich, in den 
vier Elassen desselben wöchentlich 15 Unterrichtsstunden, und zwar 6 in der Arithmetik 
Cin getrennten Abtheilungen), 3 in der Algebra, 2 in der Physik, 3 in der Geo- 
graphie zu ertheilen, und ist mit der firen Geldbesoldung von 1200 fl. verbunden. 
Die Bewerber um dieselbe haben ihre vorschriftmäßig abzufassenden Eingaben binnen 
vier Wochen an den K. Studienrath einzureichen. 
4) Die Bewerber um die erledigte Abtuarsstelle bei dem Oberamte Hall werden 
aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Jaxkkreises vor- 
schristmäßig zu melden.
	        
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