Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Unter dem 11. d. M. haben Höchstdieselben folgende Beförderungen, Er- 
nennungen re. in der K. Reiterei verfügt: 
Befoͤrdert werden: 
zum Obersten und Commandanten des ersten Regiments, der Oberst-Lieutenant 
des dritten Regiments, v. Speth, # 
zum Major und Stabs-Offizier im dritten Regiment, der Rittmeister erster 
Classe des zweiten Regiments, v. Wagner, 
zum Rittmeister erster Classe im zweiten Regiment, der Rittmeister zweiter Classe 
des vierten Regiments, v. Veyhelmann, - 
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Brigade, charakterisirte Rittmeister zweiter Classe, v. Scholl, 
zum Ober-Lieutenant im ersten Regiment, der Unter-Lieutenant des zweiten Re- 
giments, v. Hiller. 
Eingetheilt wird: 
als Unter-Lieutenant im dritten Regiment, der aggregirte Unter-Lieutenant des 
ersten Regiments, v. Miller. 
Ernannt wird: 
zum Adjutanten der ersten Brigade, der Ober-Lieutenant des ersten Regiments, 
Klüpfel. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanmmachung, betreffend die im Laufe des Jahres 1839 vergegangenen Veränderungen in 
der Gemeindebezirks-Eintheilung. 
In dem Jahre 1839 sind mit Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden 
nachstehende Veränderungen in der Gemeindebezirks-Eintheilung vorgegangen, welche 
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden: 
1) Im Oberamt Ludwigsburg ist die K. Domaine Seegut, deren einzelne Theile 
bisher verschiedenen Gemeinden zugetheilt waren, der Gemeinde Eglosheim 
vollständig zugerheilt worden.
	        
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