Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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1) vom 28. April bis 1. Mai, 
2) vom 19. — 22. Mai, 
5) vom 16. — 19. Juni. 
Denjenigen, welche sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, wird noch beson- 
dere Eröffnung gemacht werden. 
Stuttgart den 7. Februar 1840. Mohl. 
b) Bekanntmachung der Termine für die Prüfung der Zöglinge des Schulstandes. 
Diejenigen Zöglinge evangelischer Confession, welche sich um Zulassung zum Be- 
rufe der Volkbsschullehrer gemeldet, und die in den Verordnungen vom 12. Juli 1825 
(Reg. Blatt Nr. 29) und 19. December 1826 (Reg Blatt Nr. 51) vorgeschriebenen 
Bedingungen gehbrig beurkundet haben werden, haben sich zur Vorprüfung im Eß- 
linger Schullehrer-Seminar an folgenden Tagen, Morgens sechs Uhr, einzufinden: 
1) Diejenigen, welche in das Seminar aufgenommen werden wollen, 
a) aus den Generalaten Ludwigsburg, Heilbronn und Ulm Dienstag den 
17. März, 
b) aus den Generalaten Hall, Reutlingen und Tübingen Freitag den 
20. März. 
2) Diejenigen, welche außerhalb des Seminars incipiren wollen, 
a) aus den Generalaten Ludwigsburg, Heilbronn und Ulm Dienstag den 
24. März, " 
b) aus den übrigen Generalaten Freitag den 27. März. 
Vorstehende Bestimmungen gelten zugleich für die jungen Israeliten, welche die 
Aufnahme in das Seminar nachsuchen. 
Den Dekanatämtern werden die bestehenden Verordnungen hinstchtlich der mit 
den Bittschriften um Zulassung zur Vorprüfung einzuschickenden Dokumente mir dem 
Anfügen wiederholt in Erinnerung gebracht, daß diejenigen Schul-Aspiranten, welche 
eine Staats-Unterstützung zu ihrer Berufsbildung nachsuchen, ein genau nach der 
Verordnung vom 38. Juni 1858 abgefaßtes Vermögenszeugniß beizulegen haben. 
Stuttgart den 18. Februar 1340. Mohl.
	        
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