Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Orts, und gewaͤhrt neben freier Wohnung und den zu ungefähr 20 fl. angeschlagenen 
Stolgebühren, eine bei der israelitischen Central-Kirchenkasse zu erhebende Besoldung 
von 500 fl. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesten der 
jüdischen Kirche Predigt und Eatechisation zu halten, der Jugend den Religions- 
Unterricht mindestens in drei wöchentlichen Stunden zu ertheilen und die gewöhnlichen 
Obliegenheiten eines Vorsängers zu erfüllen. Die Bewerber um diese Stelle haben 
sich, unter Angabe ihrer persönlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Vil- 
dungslaufbahn, binnen vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden. 
8) Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Präzeptors an der 
dritten Classe des Lyceums in Ludwigsburg haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. Dieser Lehrer ist zu 30 bis 52 öffent- 
lichen Lehrstunden, größtentheils an der dritten Elasse selbst, verpflichret, und genießt: 
a) einen firen Gehalt von 420 fl. aus der Staatskasse, 
b) einen Antheil am Schulgelde der vier unteren Elassen im Betrage von 150 
bis höchstens 300 fl., 
JP) eine zu 180 fl. berechnete Amtswohnung im Lycealgebäude, mit dem Vorbe- 
halte jedoch, letztere einem bünftigen Rektor abzutreten, wogegen sich seine 
Besoldung aus der Staatskasse um 180 fl. erhöhen wird. 
9) Die Bewerber um die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Blaubeuren, 
welche mit der Obliegenheit zu 30 Lehrstunden (einschließlich des Unterrichts in der 
sonntäglichen Handwerkerschule) und mit einem jährlichen Einkommen von 600 fl. 
nebst 60 fl. für Hausmiethe verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. Studienrathe zu melden. 
10) Die Lehrstelle an der neu errichteten Rcalschule in Herrenberg wird vor 
erst und für die Dauer eines Jahres provisorisch beseht werden. Die Obliegen" 
heiten des Lehrers bestehen in 29 bis 50 wöchentlichen Lehrstunden in den verschie“ 
denen Realfächern, nebst Theilnahme an dem Unterricht in der sonntäglichen Hand" 
werkerschule. Sein Gehalt sind 600 fl., ohne Anspruch auf Schulgeld. Hiezu kommt, 
im Falle definitiver Anstellung, so lange es an einer Amtswohnung fehlt, eine Mieth“ 
zins-Entschädigung von 50 fl. Die befähigten Bewerber haben sich innerhalb rier 
Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden.
	        
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