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vom 26. April 1824 (Reg. Blatt S. 290) und vom 21. Februar 1835 (Reg. Blatt
S. 93), von den inländischen Buchdruckern für die K. öffentliche Vibliothek an die
Bezirks-Polizeiämter abzugebenden Frei-Exemplare der bei ihnen gedruckten Schriften
samt den Begleitungs-Eingaben der Buchdrucker, von den Bezirksämtern künfrig
nicht mehr an die Registratur des K. Studienraths, sondern an die K. öffentliche
Bibliothek in Stuttgart, und zwar als K. Dienstsache frankirt, eingesandt wer-
den, wofür den Bezirkemtern von der öffentlichen Bibliothek Bescheinigungen zuzu-
fertigen sind; so wird solches den Bezirks-Polizeiämtern zur Nachachtung hierdurch
eröffner, und dabei bemerkt, daß es in allen anderen Beziehungen, namentlich auch
hinsichtlich der von den Vuchdruckern jährlich zu übergebenden Verzeichnisse der von
ihnen gedruckten Schriften und der Einsendung dieser Verzeichnisse an den K. Stu-
dienrath, bei den Bestimmungen der obgedachten Verfügungen verbleibt. Uebrigens
ist den von der K. öffentlichen Bibliothek an die Bezirksämter gerichteten Requi-
sitionen wegen unterlassener Einsendung von im Lande gedruckten Schriften jeder
Zeit ungesaͤumt zu entsprechen, und werden Versäumnisse hierunter von dem K. Stu-
dienrathe gerügt werden.
Stuttgart den 20. Februar 1840.
Flatt.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden Zahlungskasse ven 1838 — 39.
In Gemäßheit der Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde #. 123 und des
Staatsschulden-Statuts Art. 15 werden nachstehend die. Ergebnisse der Rechnung der
Staatsschulden= Zahlungskasse vom Etatsjahre 1358 — 39, wie sie von den für die
Abhoͤr dieser Rechnung bestimmten koͤniglichen und ständischen Commissären vorgelegt
worden sind, zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 20. Februar 1840.
Herdegen.