Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2) des Reviers Solitude und des übrigen Theils des Reviers Vai hingen 
in ein Revier mit dem Wohnsitz in Solitude, 
genehmigt, und, so wie die Revierförstersstelle zu Solitude schon bisher in der 
ersten Besoldungs-Elasse steht, nun auch für das vergrößerte Revier Böblingen 
die Besoldung erster Elasse bewilligt. 
Diese neue Revier-Eintheilung, welche mit dem Anfange des Nußungsjahrs 1841 
zu vollziehen ist, wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 12. Mai 1851. Herdegen. 
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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Oberamts-Arztes in Ellwan- 
gen, mit welcher ein Gehalt von 400 fl. aus der Staatskasse, und von 100 fl. aus 
Körperschafts-Kassen, nebst einer Pferds-Ration, verbunden ist, werden aufgefordert, 
ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Jartkreises vorschrift- 
mäßig einzureichen. 
2) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Gattnau, Oberamts und De- 
kanats Tettnang, begreift 1814 Pfarrgenossen, hat eine Schule im Pfarrort und 
drei Schulen in den Filialorten. In Gattnau und in dem Filial Schleinsee be- 
finden sich Kaplaneien. Der Pfarrer bezieht aus eigenen Gütern, Zehenten, Grund- 
gefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein fires Einkommen 
von 860 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem 
K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
3) In Folge der dem Oberamts-Aktuar Heilenmann in Künzelsau. auf 
sein Ansuchen ertheilten Dienstentlassung ist die Aktuarsstelle bei diesem Oberamte, 
mit welcher der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist, wieder zu besehen. Die 
Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Jaxtkreises vor- 
schriftmaͤßig zu melden.
	        
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