Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

medicinische  Staatsprüfung  mit  Erfolg  erstanden,  und  zwar  bei  sonst  gleicher  Tüchtigbeit,
  vorzugsweise  demjenigen,  der  sich  neben  der  innerlichen  Medicin  auch  der
Wundarzneibunde  und  der  Geburtshülfe  zum  mindesten  theoretisch  gewidmet  hat,
auf  ein  Jahr  übertragen.  Mit  der  Stelle  ist  der  Genuß  freier  Wohnung  im  Krankenhause,
  und  ein  Gehalt  von  jährlichen  150  fl.  verbunden;  außerdem  wird  einem
bedürfrigen  Candidaten,  wenn  er  die  Stelle  zur  Zufriedenheit  versehen  hat,  der
Genuß  eines  von  dem  Medicinalrath  Dr.  Plieninger  hiezu  gestifteten  Stipendiums
im  Betrage  von  18  fl.  von  dem  hiesigen  Stifrungsrath  bewilligt.  Den  Eingaben
der  Bewerber  sind  die  erforderlichen  Zeugnisse  über  ihre  persönlichen,  nöthigenfalls
insbesondere  auch  über  ihre  ökonomischen  Verhältnisse  beizuschließen.

8)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  K.  Steuer-Collegium  erledigte  Canzlei-Assistentenstelle,
  mit  welcher  der  Gehalt  von  600  fl.  verbunden  ist,  haben  binnen
vier  Wochen  bei  dem  Präsidium  des  Steuer-Collegiumso  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

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Widerruflich  angestellte  Diener.

Vermöge  hböchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
17.  d.  M.  ist  die  neu  errichtete  Forstwartsstelle  zu  Monakam,  im  Revier  Liebenzell,
Forstamts  Neuenbürg,  dem  bisherigen  Waldschüßen  Wochele  daselbst,  sodann

durch  höchste  Entschließungen  vom  19.  d.  M.  die  bei  der  Regierung  des  Schwarzwaldkreises
  erledigte  Canzlei-Assistentenstelle  dem  Oberamts-Aktuar  Muff  in  Kirchheim,

die  bei  der  Stadtdirektion  Stuttgart  erledigte  Stelle  eines  zweiten  Abtuars  dem
Oberamts-Akruar  Hörner  in  Ellwangen,  und

die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamte  Nagold  dem  Regierungs-Referendär
  Baur,  von  Biberach,  gnädigst  übertragen  worden.

Berich  tig  ung.
In  Numer  20  des  Regierungs-Blatts  vom  18.  d.  M.,  S.  106,  Linie  6  von  oben,  ist  statt:  „mit  dem  Ansange
  des  Nutungsjahrs  1844“  zu  lesen:  „mit  dem  Anfange  des  Nutzungsjahrs  1842.“

Am  24.  d.  M.  find  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  März  d.  J.  ausgegeben  worden.