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2) Ein ärzrliches Zeugniß, daß sie einen gesunden fehlerfreien Körper
haben.
5) Eine von den Eltern oder Vormündern ausgestellte, und von
der obrigkeitlichen Behbörde beglaubigte Urkunde, daß ihnen
im Falle der Aufnahme eine jährliche Zulage von 275 fl. gegeben werden
könne, sowie die vorgeschriebene Ausstattung beim Eintritte in die Anstalt
und die künftige Offiziers-Ausrüstung.
4) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung und ihre
Studien bis zur Zeit ihres Aufnahme-Gesuches. Bei den Sittenzeugnissen
wird vorausgeseßt, daß sie mit der größten Gewissenhaftigkeit abgefaßt sepen.
Die Prüfung selbst beginnt «
Mittwoch den 22. September
und wird an den darauf folgenden Tagen fortgesetzt. Dabei werden nachfolgende
Anforderungen an die Bewerber gemacht:
A. Religion.
Kenntniß der Hauptsaͤtze der natuͤrlichen und positiven Religion und ihrer
Beweise.
B. Deutsche Sprache.
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo moͤglich nach
dem Lehrbuche von Reinbeck.
b)) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas ohne Fehler gegen die
Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Satß-Ver-
bindung. .
C. Französische Sprache.
aBekanmschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach: „Abrégé de la grammeire
françeise de Josl et Chapsal ete. par demandes ei per réponses, pa#r
Gérard. Stoutigart, chez Schweizerbart 1833.““
b) Richrige Uebersetzung jeder historischen französischen Schrift.
c# Uebung im Uebersehen aus dem Deutschen in das Franzöfsische.
4) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt.
D. Geschichte.
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der römischen und
griechischen Geschichte.