Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Das  deuische  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Nov.  4—5.)  189

Der  Bundescommissär  bezeichnet  ols  Zweck  der  Vorlage  die  Ersehung
  der  bisher  für  das  Verhältniß  von  Eisenbahnen  und  Post  und  für
die  Verpflichtung  der  ersteren  zur  Beförderung  der  Postsendungen  maßgebenden
  verschitenen  Concessions-Urkunden  und  Reglements  durch  einheitliche  gesepliche
  Grundsäße.  Tie  Vorlage  sindet  indeß  lebhafte  Anfechlung:  die  unentgeltlichen
  Leistungen  der  Eisenbahnen  für  die  Post  seien  eine  wahre  und  zwar
unbillige  Eisenbahnsteuer,  die  sich  jährlich  auf  7—8  Millionen  Mark  berechnen
  lasse;  die  Eisenbahnen  sollten  für  ihre  Leistungen  vielmehr  vollständig
entschädigt  werden;  das  bestehende  Recht  sei  in  Wahrheit  ein  Unrecht,  das
durch  die  Vorlage  neu  sanktionirt  werden  sollte  u.  dgl.  General-Postdirektor
  Stephan  gesteht,  daß  die  Wendung,  die  die  Berathung  angenommen,
  und  ihr  Charakter  ihn  sehr  überrascht  habe.  Es  handle  sich  um  ein
Gesetz  lediglich  formeller  Natur.  Aber  gleichwohl  sei  man  maateriell  in  die
Berathung  eingetreten  und  werde  die  Grundlage  des  bestehenden  Nechtes  seine
Substanz,  zum  Gegenstande  der  Discussion  gemacht,  eines  Rechtes,  das  giuen
wichtigen  Bestandtheil  des  Besitzstandes  des  deutschen  Reiches  bilde,  das  a
Accessorium  des  Hoheilsrechts  der  Post  mit  diesem  Hobeitsrecht  selbst  0
dem  Satze:  ncessorium  seduitur  principalc  auf  das  Reich  mit  übergegangen
sei,  eines  Rechtes,  das  ein  halbhundertjähriges  Allodium  der  Postverwaltung
bilde,  ohne  dessen  Besib  sie  ihre  hohen  Zwecke  gar  nicht  erfüllen  könne.  Hinter
  den  Angriffen  gegen  diesen  Besitzstand  stecke  nichts  weiter  als  die  financielle
  Bedrängniß  der  Privatbahnen.  Auch  in  anderen  Staaten,  in  England
namentlich  und  in  den  Vereinigten  Staaten  bestehen  derartige  Vorrechte  der
Postverwaltung.  Das  bisherige  Geset  habe  sich  bewährt,  ganz  abgesehen  von
Post  und  Eisenbahnen,  für  das  Land,  für  das  Publikum,  dessen  Interessen
sich  an  die  Aufrechthaltung  eines  geordnelen  und  billigen  Postwesens  knüpfen.
Die  Vorlage  wird  indeß  schließlich  doch  gegen  den  Wunsch  der  Regierung  an
eine  Commission  von  14  Mitgliedern  gewiesen.

4.  November.  (Preußen.)  Die  bisherige  Beschlagnahme  des
Vermögens  des  Ex-Kurfürsten  von  Hessen  wird  in  aller  Form  aufgehoben.
  Der  Widerstand  gegen  die  vollendeten  Thatsachen  von  1866
ist  mit  dem  Tode  des  Ex-Kurfürsten  erloschen.  Die  hessische  Fürstenfamilie
  hat  sich  bis  auf  einige  Glieder,  deren  Widerstreben  bedeutungslos
  ist,  mit  dem  preußischen  Königshause  beglichen.

4.  November.  (Bayern.)  Der  Cultusminister  beantwortet  die
Rechtfertigungsschrift  des  Bischofs  Haneberg  von  Speyer  bezüglich
der  Oggersheimer  Affaire  (3.  Oktober)  in  ablehnendem  Sinne.  Es
ist  Thatsache,  daß  das  damalige  rücksichtslose  Vorgehen  der  beiden
Bischöfe  die  ultramontane  Sache  schwer  geschädigt  und  wohl  nicht
wenig  zu  der  Entschließung  des  Königs  vom  19.  v.  M.  beigetragen
  hat.

5.  November.  (Deutsches  Reich.)  Neichstag:  Erste  Berathung
  der  Gesetzvorlage  betr.  die  gegenseitigen  Hülfskassen  der  Arbeiter.
  Schulze-Delitzsch  (Fortschr.),  Bebel  (Socialdemokrat),  Oppenheim
  (nationalliberal)  und  Monfang  (ultramontan)  sprechen  gegen
die  Vorlage,  die  denn  auch  an  eine  Commission  von  21  Mitgliedern
gewiesen  wird.