Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2. Der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins. 
Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-) Preise für technische und landwirthschaftliche 
Erfindungen und Leistungen. 
Zu Belebung der vaterländischen Industrie sind von Seiner Maje- 
stät dem Könige nachstehende Jahrspreise gndigst ausgesetzt, deren wirkliche 
Ertheilung am 27. Spetember 1841 erfolgen soll und sofort oͤffentlich bekannt ge- 
macht werden wird: 
1) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille fuͤr die beste von 
einem Wuͤrttemberger erfundene und zur Ausfuͤhrung gekommene Maschine 
oder Vorrichtung zu einem gemeinnuͤtzigen, besonders landwirthschaftlichen 
oder technischen Gebrauche; 
dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die nuͤtzlichste, von 
einem Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwendung 
bekannter chemischer Mittel und Grundsäße zu irgend einem gemeinnühigen 
Zwecke, insbesondere zur Erleichterung oder Vervollkommnung der wirth- 
schaftlichen oder technischen Gewerbe; 
5) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung 
und Verbreitung neuer nüßlicher Culturen oder für wesentliche Verbesserungen 
in dem Betriebe der Landwirthschaft überhaupt, oder ihrer einzelnen Zweige, 
namentlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Weinbaues, des Obstbaues, 
des Waldbaues und der Viehzucht. 
Die Bewerbungen um vorstehende Preise sind bei der Centralstelle des 
landwirthschaftlichen Vereins, welcher die Prüfung und Begutachtung der 
betreffenden Gegenstände aufgetragen ist, spätestens bis zum 15. August 1841, und 
zwar mit oberamtlichen Berichten begleitet, einzureichen. Eingaben ohne ober- 
amtliche Berichte werden nicht berücksichtigt. 
Bei mechanischen Erfindungen müssen entweder die Maschinen selbst, oder genaue 
Mobelle mit eingesendet, bei chemischen Gegenstaͤnden deutliche Beschreibungen nebst 
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