Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

E.  Einige  Hauptmittel  zur  Förderung  der  Handwerkslehre.  127

tragtenwesen  noch  im  Nebenamte  geordnet.  In  der  Regel  übten  die
Mitglieder  der  Kammer  diese  Tätigkeit  neben  ihrer  sonstigen  Beschäftigung
  aus.  Im  Bedarfsfalle  wurden  außerdem  Handwerksmeister
  der  betreffenden  Gewerbe  als  Beauftragte  bestellt.  Die
Tätigkeit  der  Beauftragten  war  ehrenamtlich,  jedoch  erhielten  sie
im  allgemeinen  eine  Entschädigung  für  Zeitversäumnis  und  Ersatz
für  Nessekesten  und  sonstige  Auslagen.  Als  reines  Ehrenamt  wurde
das  Amt  eines  Beauftragten  nur  selten  aufgefaßt.  Zittau,  Hamburg
und  Bremen  gewährten  keine  oder  nur  auf  besonderen  Antrag  eine
geringfügige  Entschädigung.  Die  Kammern  Leipzig,  Chemnitz  und
Gera  verzichteten  auf  eigene  Beauftragte  und  übertrugen  ihre  Befugnis
  den  Innungen.  Gera  behielt  sich  aber  vor,  in  einzelnen
Fällen  über  den  Kopf  der  Innungen  hinweg  Revisionen  durch  den
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Sekretär  der  Kammer  vorzunehmen.  Ebenso  überließ  die  Handwerksammer
  Berlin  in  der  Hauptsache  das  Beauftragtenwesen  den
Innungen  und  den  etwa  bestehenden  Gewerbevereinen.  In  beonderen
  Fällen  ließ  die  Kammer  durch  Sonderbeauftragte,  für  die
ie  die  Kosten  allein  trug,  Revisionen  vornehmen.  Verschiedene
Kammern  weisen  darauf  hin,  daß  die  größte  Schwierigkeit  bei  dem
m  Nebenamt  geregelten  Beauftragtenwesen  die  Personenfrage  sei.
Die  Handwerkskammer  Ulm  hob  hervor,  daß,  je  geringer  die  Zahl
der  Beauftragten,  desto  leichter  der  Verkehr  und  desto  sicherer  der
Erfolg  sei.  Ebenso  wurde  von  verschiedenen  anderen  Kammern
betont,  daß  bei  einer  zu  großen  Zahl  von  Beauftragten  die  Fühlung
mit  der  Kammer  verloren  gehe.  Nur  wenige  Kammern  sprachen  sich
über  ihre  Erfahrungen  völlig  ungünstig  aus.  Es  waren  dies
6  Kammern,  die  das  Beauftragtenwesen  im  Nebenamt  geregelt
hatten.  Von  einer  Reihe  von  Kammern  wurde  der  Ansicht  Ausdruck
  gegeben,  daß,  wenn  die  Beaufsichtigung  der  einzelnen  Betriebe
zweckentsprechend  und  durchgreifend  sein  solle,  eine  eigens  hierzu  bestimmte
  Person  im  Hauptamt  angestellt  werden  müsse.  Oft  seien
es  nur  die  befürchteten  Mehrkosten,  die  bisher  die  Kammern  abgehalten
  hätten,  Berufsbeamte  anzustellen.  Ohne  Ausnahme  sehr
gute  Resultate  hatten  Diejenigen  Kammern  erzielt,  die  Berufsbeamte
als  Revisoren  angestellt  hatten.

Inzwischen  hat  sich  wieder  manches  geändert.  Verschiedene
Kammern  haben  Berufsbeamte  als  Beauftragte  bestellt,  und  es  hat
den  Anschein,  als  ob  in  absehbarer  Zeit  sämtliche  Kammern  durch
die  Tatsachen  dazu  gedrängt  werden  müßten,  Beauftragte  im  Hauptemte
  anzustellen.  Diesen  Eindruck  gewinnt  man  z.  B.  besonders  aus

den  Ausführungen,  die  der  Referent  für  die  Neuregelung  des  Beauftragtenwesens
  in  der  Vollversammlung  der  Handwerkskammer  in
Posen  am  17.  März  1910  machte  (Deutsches  Handwerksblatt,  Jahrgang
  IV,  Seite  276).  Er  legte  dar,  die  bisherigen  Erfahrungen  mit
den  Beauftragten  hätten  gezeigt,  daß,  abgesehen  von  einzelnen  verschwindenden
  Ausnahmen,  mit  dem  System  der  Dezentralisation,  der
Ernennung  einer  größeren  Zahl  von  Beauftragten  an  möglichst
vielen  Orten,  ein  Erfolg  nicht  zu  erzielen  gewesen  sei.  Die  Beauftragten
  hätten  meist  mit  Rücksicht  auf  ihre  kollegiale  Stellung