E. Einige Hauptmittel zur Förderung der Handwerkslehre. 127
tragtenwesen noch im Nebenamte geordnet. In der Regel übten die
Mitglieder der Kammer diese Tätigkeit neben ihrer sonstigen Beschäftigung
aus. Im Bedarfsfalle wurden außerdem Handwerksmeister
der betreffenden Gewerbe als Beauftragte bestellt. Die
Tätigkeit der Beauftragten war ehrenamtlich, jedoch erhielten sie
im allgemeinen eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz
für Nessekesten und sonstige Auslagen. Als reines Ehrenamt wurde
das Amt eines Beauftragten nur selten aufgefaßt. Zittau, Hamburg
und Bremen gewährten keine oder nur auf besonderen Antrag eine
geringfügige Entschädigung. Die Kammern Leipzig, Chemnitz und
Gera verzichteten auf eigene Beauftragte und übertrugen ihre Befugnis
den Innungen. Gera behielt sich aber vor, in einzelnen
Fällen über den Kopf der Innungen hinweg Revisionen durch den
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Sekretär der Kammer vorzunehmen. Ebenso überließ die Handwerksammer
Berlin in der Hauptsache das Beauftragtenwesen den
Innungen und den etwa bestehenden Gewerbevereinen. In beonderen
Fällen ließ die Kammer durch Sonderbeauftragte, für die
ie die Kosten allein trug, Revisionen vornehmen. Verschiedene
Kammern weisen darauf hin, daß die größte Schwierigkeit bei dem
m Nebenamt geregelten Beauftragtenwesen die Personenfrage sei.
Die Handwerkskammer Ulm hob hervor, daß, je geringer die Zahl
der Beauftragten, desto leichter der Verkehr und desto sicherer der
Erfolg sei. Ebenso wurde von verschiedenen anderen Kammern
betont, daß bei einer zu großen Zahl von Beauftragten die Fühlung
mit der Kammer verloren gehe. Nur wenige Kammern sprachen sich
über ihre Erfahrungen völlig ungünstig aus. Es waren dies
6 Kammern, die das Beauftragtenwesen im Nebenamt geregelt
hatten. Von einer Reihe von Kammern wurde der Ansicht Ausdruck
gegeben, daß, wenn die Beaufsichtigung der einzelnen Betriebe
zweckentsprechend und durchgreifend sein solle, eine eigens hierzu bestimmte
Person im Hauptamt angestellt werden müsse. Oft seien
es nur die befürchteten Mehrkosten, die bisher die Kammern abgehalten
hätten, Berufsbeamte anzustellen. Ohne Ausnahme sehr
gute Resultate hatten Diejenigen Kammern erzielt, die Berufsbeamte
als Revisoren angestellt hatten.
Inzwischen hat sich wieder manches geändert. Verschiedene
Kammern haben Berufsbeamte als Beauftragte bestellt, und es hat
den Anschein, als ob in absehbarer Zeit sämtliche Kammern durch
die Tatsachen dazu gedrängt werden müßten, Beauftragte im Hauptemte
anzustellen. Diesen Eindruck gewinnt man z. B. besonders aus
den Ausführungen, die der Referent für die Neuregelung des Beauftragtenwesens
in der Vollversammlung der Handwerkskammer in
Posen am 17. März 1910 machte (Deutsches Handwerksblatt, Jahrgang
IV, Seite 276). Er legte dar, die bisherigen Erfahrungen mit
den Beauftragten hätten gezeigt, daß, abgesehen von einzelnen verschwindenden
Ausnahmen, mit dem System der Dezentralisation, der
Ernennung einer größeren Zahl von Beauftragten an möglichst
vielen Orten, ein Erfolg nicht zu erzielen gewesen sei. Die Beauftragten
hätten meist mit Rücksicht auf ihre kollegiale Stellung