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1) der Referendär Belser dem Oberamts-Gerichte Künzelsau.
2) - Freiherr v. Breuning dem Stadt-Gerichte Stuttgart.
3) — Gmelin, von Ludwigsburg, dem Oberamts--Gerichte Calw.
4) — Gmelin, von Reutlingen, dem Oberamts-Gerichte Heidenheim.
5) Göz dem Criminal-Amte Stuttgart. «
6) — Heß dem Oberamts-Gericht Ellwangen.
7) — Klett dem Oberamts-Gerichte Ludwigsburg.
3) — Nast dem Oberamts-Gerichte Hall.
9) — Sigel dem Oberamts-Gerichte Stuttgart.
10) — Stettner dem Oberamts-Gerichte Eßlingen.
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirks-Gerichten spätestens acht Tage nach
hrem Austritt von den Gerichtshöfen ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten
erichten wird die vorschriftsmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt.
Stuttgart den. 12. Januar 184. Prieser.
B) Oes Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
à) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarrei in Börtlingen, Dekanats
Göppingen.
t Seine K önigliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 5. d. M.
Errichtung einer durch einen Verweser zu besorgenden evangelischen Pfarrei in Börtlingen,
elanats Göppingen, unter Aufhebung des bisherigen Verbanbes dieser Gemeinde mit der
arrei Oberwälden genehmigt.
Stuttgart den.“. Januar 1844. Schlayer.
b) Berlegung des Postamts von Luizhausen nach Denkenthal.
Durch pöchste Entschließung vom 10. d. M. ist die Verlegung der Posthalterei und Ex-
ön von Luizhausen, Oberamts Ulm, nach Denkenthal in dem gleichen Oberamts-Bezirke
bmigt worden; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenmtnig gebracht wird, daß bis
9 Weiteres die Funktionen dieser Postdienst= Stelle durch einen Commissär der Postverwal=
86 werden versehen werden.
Stuttgart den 12. Januar 1833. Schlayer.
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sene