Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungs-Classe stehende Oberamterichters- 
stelle in Urach haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu 
melden. 
2) Durch den Tod des Oberreallehrers Stetter ist die Stelle eines zweiten Lehrers 
an der Ober-Realklasse in Reutlingen in Erledigung gekommen. Dieselbe ist zu 2“ 
wöchentlichen Leprstunden verpflichtet, und zwar zunächst in der deutschen und franzäösischen 
Sprache, in der Arithmetik, Geschichte und Geographie, so wie im Zeichnen und Modelliren. 
Sein jährlicher firer Gehalt besteht in 800 fl. (ohne Hausmiethe = Entschädigung), wozu noch 
eine besondere Belohnung für den Unterricht in der englischen Sprache kommt, dessen Ertheilung in 
weiteren Stunden gewünscht wird. Die befähigten Bewerber um diese Lehrstelle haben sich 
binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftsmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die 791 Kirchengenossen zählende Pfarrei Unterjettingen, 
Dekanats Herrenberg, mit einem in Preisen des Sportelgesetzes zu 665 fl. berechneten Ein- 
kommen, dessen Verwandlung eingeleitet ist und nach der von der Oberkirchen-Behörde zu 
treffenden Bestimmung für den künftigen Geistlichen verbindlich wird, haben sich binnen vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Beinstein, Dekanats Waiblingen, welche 1042 
Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen von 651 fl. in Preisen des Sportelgesetzes 
verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revier“ 
sorstersstelle zu Leidringen, Forstamts Sulz, haben sich innerhalb vier Wochen bei der 
Finanzkammer für den Schwarzwaldkreis vorschriftmäßig zu melden.
	        
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