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sherung stehen, sind, wenn der Eigenthümer die Versicherung weiterer Theile bei einer ande-
ten Gesellschaft bewerkstelligt, hievon durch die Gemeindebehörde in Kenntniß zu setzen. Wie
dieses geschehen, ist in dem Register der Gemeindebehörde (Vollziehungs-Instrultion K. 25, Reg.
Blatt von 1830, S. 221) zu bemerken.
Stuttgart den 18. Januar 1844. Schlayer.
b) Bekantmachung, die Belobung des Schultheißen Mezler zu Marbach, K. fürstlichen Bezirlsamts
Buchau, und des israelitischen Kirchenpflegers Mändle zu Buchau, betreffend.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 8. d. M.
aus Anlaß der Visitation des K. fürstlichen Bezirksamts Buchau gnädigst verfügt, daß dem
Schultheißen Mezler von Marbach, wegen seiner Verdienste um das Wohl dieser Gemeinde,
nd dem ieraelitischen Kirchenpfleger Mändle zu Buchau, wegen seiner uneigennützigen und
ebr ersprieslichen Amtsführung Höchstdero Wohlgefallen öffentlich ausgedrückt werde; was
emit in Vollzug gesetzt wird.
Stuttgart den 19. Januar 1347. Schlayer.
e) Bekanntmachung einer Veränderung in der Classen-Eintheilung der Gemeinde Gültlingen,
Oberamts Nagold. „5 1/.
Nachdem vie Gemeinde Gültlingen, Oberamts Nagold, in Gemäßheit ver K. Verordnung
rom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Classe der Gemeinden versetzt worden ist;
bird solches hiemit zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 22. Januar 1344. Schlayer.
2, Des K. katholischen Kirchenraths.
Bekanmtmachung des Ergebnisses der im Oktober v. J. stattgehabten Dienstprüfung der Candidaten
des katbolischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen.
In Folge der am 10. October v. J. und an den folgenden Tagen mit fiebenzehn Can-
en in Gemäßheit der K. Verordnung vom 19. April 1807 vorgenommenen Dienst= und
Mellungsprüfung sind nachstehende vierzehn Priester zu Pfarrstellen fähig erkannt worden:
1) Adblis, Leo, von Weilderstadt. «
2) Betz, Joseph, von Gmünd.
5) Bletzger, Fidel, von Ellwangen.
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