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waͤhrt, worauf jedoch ein noch bis zum Jahr 1849 andauerndes Provisorium mit jährlich 50 fl.
nehst abnehmenden Zinsen haftet;
8) die katpolische Pfarrei Hulostetten, Oberamts Mansingen, Dekanats Zwiefalten,
mit einem beständigen Einkommen von 622 fl. von eigenen Gütern, Grundgefällen, Kapital=
zinsen und Besoldungen, sodann einer Seelenzahl von 237 im Pfarrdorf und einem nabe
gelegenen Pfarrweiler;
9) die Georgs-Kaplanei in der Oberamtsstadt Gmünd, verbunden mit einem beständi-
9en Einkommen aus eigenen Götern, Besoldungen und geftifteten Gebühren im Betrage von
654 fl.
Die Bewerber um diese fünf Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vorschrift-
mäßig bei vem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 6
10) Die Bewerber um die erledigte Revierförsters-Stelle erster Classe zu Welzheim,
Forstamts Lorch, so wie
Al) um die in ver zweiten Besolvungs-Classe stehende Revierförsters-Stelle in Irr-
mannsweiler, Forstamts Heidenheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz“
kammer für den Jaxtkreis vorschriftsmäßig zu melden.
12) Die Bewerber um das durch das Ableben des Amts-Notars Rueff in Erledigung
gekommene, in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-Notariat Tein ach, O. A. Calw,
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
15) Nach höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät soll den Cameral=
ämtern Großbottwar und Neuenstadt je ein zweiter Buchhalter mit dem normalmäßi-
gen Gehalte von 500 fl. nebst Wohnung beigegeben werden. Die Bewerber um diese Stellen
werden aufgefordert, sich unter Anschlut ihres Nationals je bei dem betreffenden Cameral=
Verwalter binnen drei Wochen zu melden.
Mu#########
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Berichtig ungen.
In rer Nummer 3 des Reg. Blatts vom 18. Januar 1844, S. 35, binie 7 von oben (6. 80. Absf. 2) ißt am
stati: zu dem im §.79 angegebenen Zeitpunkte,“ zu lesen: „bis zu dem im §.97 angegedenen Jlimunkte:,
sodann ist S. 53, dimir 3 von unten, statt: „Bersen“ zu lesen: „Fersen.“
—— G. Ha sselbrin'.