Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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2) Die Bewerber um die 1159 Einwohner zählende Pfarrei Thalheim, Dekanats 
Tübingen, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig 
zu melden. Das Einkommen ist zu 1111 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet, wobei 
der anzustellende Geistliche sich die Verwandlung einzelner Theile, wie solche von der Ober- 
Kirchenbehörde bestimmt werden wird, gefallen zu lassen hat. 
5) Die Bewerber um die Marrei Steinenkirch, Dekanats Geislingen, welche mit 
Einschluß von 48 Filialisten 344 Kirchengenossen zählt und mit einem, vorbehältlich der Ver- 
wandlung, welche der künftige Geistliche sich nach den Bestimmungen der Ober-Kirchenbehörde 
gefallen zu lassen hat, auf 963 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, haben sich binnen 
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem K. Oberamts“ 
gerichte Heilbronn haben sisch innerhalb drei Wochen bei dem K. 2. Gerichtehfe in Eßlingen 
zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Wel#' 
beim baben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden- 
6) Die befähigten Bewerber um eine bei dem Ministerium des Innern zu be- 
setzende Kanzlei-Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei 
jener Behoͤrde zu melden. 
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Am 3. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat November v. J. ausgegeben worden.
	        
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