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Latten zum Einsetzen der Flachsbuͤscheln verseben ist, wird bei der Preisevertheilung
vor derjenigen berücksichtigt, welche diese Einrichtung nicht hat.
Ebenso wird
6) Gruben, welche oben mit einer Einfassung von Steinen oder Balken versehen sind,
in welche mittelst Streifnutben Stangen eingeschoben werden können, um die Roͤste-
kästen ohne Beschwerung durch Steine unter der Oberfläche des Wassers zu halten,
der Vorzug vor denjenigen gegeben werden, bei welchen diese Einrichtung feblt.
7) Als Preisbewerber können nicht nur alle diejenigen, welche im Laufe des Jahres 13##/
auf eigene Kosten solche Einrichtungen gemacht, sondern auch Ortsvorsteher, welche
deren Herstellung auf Rechnung und zum Gebrauch ihrer Gemeinden bewirkt haben,
auftreten.
3) Die Bewerbungen sind spätestens bis zum 15. November dieses Jahrs
a) mit einer genauen Beschreibung der getroffenen Einrichtung,
b) mit einem von einem verpflichteten Geometer gefertigten Grund= und Aufriß und
einer Meßurkunde über den Flächengehalt der Grubensohle,
IP0) mit einem von dem Ortsvorsteher unter Theilnahme eines tüchtigen Maurer= odet
Zimmer-Meisters ausgestellten Zeugniß über die Zeit der getroffenen Einrichtung
und über ihre Zweckmäßigkeit und Solidität, so wie über den Eress des erstmaligen
Gebrauchs
dem betreffenden Bezirks= Polizeiamte zu übergeben, welches. sorann vie Sache noch
genauer Prüfung und Berichtigung der etwa gefundenen Anstände längstens bis zum
1. December d. J. der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins vorzulegen hat-
Wenn ein Ortsvorsteher als Bewerber auftritt, ist das zu c vorgeschriebene
Zeugniß von einem auf Kosten des Bewerbers durch das Oberamt zu bestellenden
Techniker auszustellen.
Im Uebrigen wird vorausgesetzt, daß bei der Anlegung einer Rösegrube das in &. 40
der Fischerordnung vom 6. Juli 1719 (Reyscher, Regierungsgesetze, Bd. 2, S. 1165) enthaltene
Verbot der Verunreinigung von Fischwassern beobachtet werde. #
Die Bezirks-Polizeiämter und die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, in welchen
Flachsbau getrieben wird, haben die vorstehende Preisaussetzung mit ihren näheren Bestim“
mungen gehörig bekannt zu machen. »
Stuttgartden11.Februar18!·?s« Schlayer.