158
obigen Frist an die Centralstelle einzureichen ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen Zeugnissen
des Gemeinde Rathes und Oberamtes, spätestens bis zum 1. August an die Direktion des
landwirthschaftlichen Institutes zu Hobenbeim eingeliefert werden, um mit denselben die
geeigneten Versuche anzustellen.
Stuttgart den 9. Februar 1844. Gärttner.
Dienst- Erledigungen.
I1) Die Bewerber um die Pfarrei Hohenhaslach, Dekanats Vaihingen, welche mit
Einschluß von 28 Einwohnern von Rechentshofen, 1594 Kirchengenossen zählt und mit einem
in Preisen des Sportelgesetzes auf 834 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, dessen Ver-
wandlung der Oberkirchenbehörde vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die neu errichtete Reallehrstelle in Neuenbürs welhe mit einem
Einkommen von 600 fl. neben freier Wohnung und mit der Verpflichtung zu wöchentlich
28—30 Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studien
rathe vorschriftmäßig zu melden.
5) An der Realschule zu Kirchheim ist eine zweite Lehrstelle für die Knaben von
10—12 Jahren errichtet worden, womit die Verpflichtung zu 50 wöchentlichen Unterricht"“
stunden und ein Einkommen von 540 fl. (darunter 40 fl. vorerst widerruflich), ohne Anspruch
auf freie Wohnung, verbunden ist; daneben ist der Lehrer zu wöchentlich 2—3 Stunden Un-
terricht in einer Töchterschule gegen besondere angemessene Belohnung verpflichtet. Die befä-
higten Bewerber um diese Stelle haben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K.
Studienrathe zu melden.
4) Die Bewerber um die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Wild bap, O-#.
Neuenbürg, womit die Verpflichtung zu wöchentlich 50 Unterrichtsstunden und neben freier
Wohnung ein Einkommen von 600 fl. verhunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei demt
K. Studienrathe vorschriftsmäßig zu melden.“
50 Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Forstwartsstelle im Revier
Enzklösterle, Forstamts Altensteig, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer
des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrin.
—