Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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5) den Straßen, welche aaf ver südlichen Grenzlinie von Randegg in Baden einschlief- 
lich bis zur Donau (diese eingeschlossen) ein= und ausmünden, mit * W 
  
Bemerkung zu Nr. 5. Für den Fall, daß die Königlich Bayerische Regierung auf der über Reichenhall diuch 
Bayerisches Gebiet fübrenden Salzburg-Insprucker Straße eine höhere Tranfit-Abgabe, als ½ kr. vom Centn##t 
anlegen würde, soll diese Abgabe gleichmäßig auch auf die Strahenzüge Anwendung finden, welche auf der 
südlichen Grenzlinie von Randegg in Baden bis zur Donau Cdiese eingeschlossen) ein- umd ausmünden, vor- 
ausgesetzt, daß dieser Transit dadurch nicht härker, als mit 5 kr. vom Centner belastet wird. 
Dienst-Erledigung. 
Bei dem K. Geheimenratbe ist die Stelle eines Geheimen-Sekretärs, mit welcher 
ein Gehalt von 1200 fl. verbunden ist, wieder zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe haben 
ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der bezeichneten Staatsbehörde einzureichen.
	        
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